Frage an Andreas Altmann von michael h. bezüglich Familie
Was tun sie für die Rechte der Väter zu ihren getrennt lebenden Kindern?
Sehr geehrter Hr. Haedrich,
zuallerst möchte ich mich ganz herzlich für Ihre Frage zu einem wichtigen Thema unserer Gesellschaft bedanken.
In erster Linie möchte ich klarstellen, und ich denke dem können Sie zustimmen, dass das Wohl des betroffenen Kindes im Fokus stehen sollte. Aktuelle Studien zeigen uns, dass der Kontakt der leiblichen Elternteile in jedem Fall wichtig ist für die Entwicklung eines Kindes, auch wenn es mittlerweile ein Stiefelternteil im Leben des Kindes schon geben sollte. Aus diesem Grunde begrüße ich die Entscheidungen bzw. Vorgaben von Seiten der EU und Bundesverfassungsgericht zu v.a. im Bereich Sorgerecht. Für mich persönlich steht es in der heutigen Zeit vollkommen ausser Frage, dass es bei einer Geburt eines Kindes es immer ein gemeinsames Sorgerecht geben sollte, welches nicht erst von Seiten des Vaters beantragt werden muss, was auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand abschaffen würde.
Darüber hinaus müsste ein verbindlicher Kriterienkatalog festgelegt werden, der bei einer Entscheidung für den unerfreulichen Fall einer richterlichen Entscheidung um das alleinige Sorgerecht maßgeblich sein soll. Dadurch soll also Benachteiligungen bei der Urteilssprechung verhindert werden, wenn der Vater ebenso gut für das gemeinsame Kind sorgen könnte wie die Mutter. Ich verweise hierzu auf den Artikel von http://www.east-law.com/rechtstipps/rechte-unverheirateter-vaeter/ : "Laut Douglas Wolfspergers bekommt zur Hälfte aller unerfreulichen Fälle, vor Gericht die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht. Gerade in jedem siebten bis achten Fall bekommt am Ende der Auseinandersetzung der Vater das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Die Wahrscheinlichkeit das ein Kind bei seinem eigenen Vater leben kann, ist eher geringer, als der Fall, das es einem Kinderheim, oder einer Pflegefamilie zugewiesen wird."
Auch beim Thema Umgangsrecht und Besuchsrecht sollte der Fokus auf das Wohlergehen und die Entwicklung des Kindes im Fokus stehen. Hierbei sollte beim Jugendamt eine Aufstockung der Mittel erreicht werden, so dass diese personell die Möglichkeit haben bei verwehrtem Umgangsrecht/Besuchsrecht einzugreifen und zum Wohle des Kindes eine Lösung zu finden. Pauschale Aussagen von Seiten des Jugendamtes, dass das evtl. nicht so schlimm sei sollte damit vermieden werden.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantworten zu können. Natürlich gibt es bei diesem schwierigen Thema bestimmt noch viele Einzelheiten zu bedenken, jedoch dürfte meine Haltung klar sein, dass die Rolle des getrennt vom Kind lebenden Vaters zum Wohle des Kindes gestärkt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Altmann