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Frage von Hannes T. •

Frage an Andrea Wicklein von Hannes T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wicklein,

nach der bereits beschlossenen "allgemeinen" Vorratsdatenspeicherung (VDS), d.h. der verdachtslosen Protokollierung des privaten Kommunikationsverhaltens aller deutschen Bürgerinnen und Bürger, scheint es nun Pläne für eine "spezielle" Vorratsdatenspeicherung zu geben. Diese würde es privaten Internet-Anbietern erlauben, verdachtslos das gesamte Surfverhalten der Internetnutzer zu protokollieren. Es würde dann nicht nur protokolliert, wann man mit welcher IP-Adresse im Netz ist (wie es die "allgemeine" VDS vorsieht), sondern auch, welche Seiten man aufruft und welche Daten (z.B. Suchwörter) man auf diesen eingibt. Diese Daten sollen außerdem ohne richterliche Anordnung weitergegeben werden können, z.B. an Polizei, Bundeskriminalamt sowie an die Unterhaltungsindustrie. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium wird demnächst im Bundestag beraten.

Bisher dürfen Internet-Anbieter (also z.B. Google, studiVZ etc.) solche intimen Daten nur speichern, wenn sie zur Abrechnung erforderlich sind. Dieser Schutz wäre mit dem neuen Gesetz beseitigt.

Mich würde Ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Hannes Thiel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thiel,

vielen Dank für ihre Anfrage vom 03. Februar 2009. Ich schätze, Sie meinen mit der "speziellen" Vorratsdatenspeicherung den Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes. Dieses Gesetz hat den Deutschen Bundestag noch nicht erreicht. Zunächst wird der Bundesrat am 6. März dazu eine Stellungnahme beschließen. Erst danach wird sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.

Ziel dieses Gesetzes ist es, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Befugnisse einzuräumen, um Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Grund ist der Mangel an einheitlichen Sicherheitsstandards, die die Gefahr bergen, dass Lücken an einer Stelle ein Eindringen in die IT-Systeme einer Vielzahl von Behörden ermöglichen.

Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf die Änderung des Telemediengesetzes. Bisher bietet dieses Gesetz den Anbietern von Telemediendiensten im Internet keine Möglichkeit, Nutzungsdaten zu erheben und zu verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Ihre Befürchtung, dass private Internetanbieter das gesamte Surfverhalten der Internetnutzer protokollieren ist so nicht im Gesetzentwurf formuliert.
Telemedienanbieter soll mit der Gesetzesänderung die Möglichkeit geboten werden, ihre Systeme nicht nur zum Selbstschutz vor Manipulation oder Hacking zu schützen, sondern auch gegen Angriffe, die diese Systeme nur als Zwischenstation für Angriffe auf die Nutzer der Dienste missbrauchen.

Gerne informiere ich Sie über kommende Entwicklungen zu diesem
Gesetzentwurf.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Wicklein