Frage an Andrea Wicklein von Annelie S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Wicklein,
am 22.01.2009 wurde den Vertretern der Tagespflege im Landkreis PM, einen Tag nach der Pressekonferenz, die Beschlußvorlage zur Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege im Landkreis PM Teil 2 vorgestellt. Obgleich der Arbeitskreis der Vertreter der Tagespflege sich seit Frühjahr 2008 bemüht hat, ein Arbeitstreffen mit Frau Thinius zur gemeinschaftlichen Erarbeitung der Richtlinie zu verabreden; wurde die Richtlinie (Drucksache J/2009/001) nicht unter Mitwirkung von Tagespflegepersonen (TM) erarbeitet.
§ 23 Förderung in Kindertagespflege Absatz 2a fordert den Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der TM leistungsgerecht auszugestalten. Dabei sind der zeitliche Umfang der Leistung und die Anzahl sowie der Förderbedarf der betreuten Kinder zu berücksichtigen. Die neue Richtlinie unterscheidet darüber hinaus noch in der Qualifikation der TM in Anlehnung an den § 9 KitaPersV, schließt den § 10 KitaPersV aber ausdrücklich aus. Und findet darüber hinaus keine Berücksichtigung jahrelanger qualifizierter und bewährter kommunaler Kindertagespflegestellen. So dass diese TM in die Entgeltstufe 1 fallen, welche weder den gestiegenen Kosten – insbesondere Energie, Abfall, Lebensmittel – Rechnung tragen, noch die Steuer- und Sozialversicherungspflicht so abdeckt, dass unter dem Strich, das Entgelt eine Anerkennung ihrer Förderleistung darstellt.
Das Gleiche gilt bei der zu beabsichtigten Höhe von 80 € des als angemessen gesehenen Betrag der Kranken- und Pflegeversicherung.
Gerne möchte ich wissen, ob Sie sich vorstellen könnten, unterstützend für die TM tätig werden zu können, damit diese in der Tat einen ihrer Tätigkeit entsprechendes, leistungsgerechtes Entgelt erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
A. Steiner
Sehr geehrte Frau Steiner,
vielen Dank für ihr Schreiben zur neuen Richtlinie bei der Förderung der Kindertagespflege in Potsdam-Mittelmark. Dass der Bundesgesetzgeber eine angemessene Bezahlung von Tagespflegepersonen im Sozialgesetzbuch VIII geregelt hat, begrüße ich. Schließlich haben Eltern, die eine Kindertagespflege in Anspruch nehmen, hohe Qualitätsansprüche. Kindererziehung ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn mit der neuen Richtlinie gut ausgebildete Erzieher, Pädagogen, Kindergärtner etc. gefördert werden und ein leistungs- und qualitätsabhängiges Entgelt bezahlt wird. Eine hohe Qualifikation soll sich für das Tagespflegepersonal auszahlen.
Eine vorbildliche Initiative aus meinem Wahlkreis zeigt, dass die Kommunen bereits den vom Bundestag ausdrücklich gewollten Spielraum nutzen und die Tagespflege konkret und zielgerichtet unterstützen. So plant die Gemeinde Kleinmachnow, Tagespflegemütter und -väter finanziell zu unterstützen, wenn sie sich fortbilden. Das bedeutet für die Tagespflege insgesamt einen Gewinn, aber auch für die Tagespflegekräfte, deren Einkommen durch mehr Qualifikation steigt.
Da ich Kinderbetreuung für eine entscheidende Voraussetzung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Chancengleichheit halte, werde ich mich weiterhin für die Tagespflegemütter und -väter einsetzen. Ihre Kritik, dass es bezüglich der Berufserfahrung keine Entgeltstaffelung gibt, gebe ich an die Verantwortlichen des Landkreises weiter.
Gerne können Sie bei weiterem Gesprächsbedarf auch in meine Bürgersprechstunde kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein