Frage an Andrea Wicklein von Wolfgang S. bezüglich Wirtschaft
Ich habe heute in der ZDF-Sendung "WISO" folgenden Sachverhalt (in Kurzform) zur Kenntnis nehemn müssen:
Arbeitnehmer/innen sind nach § 606a BGB verpflichtet, ihren ausgezahlten Lohn an den Insolvenzverwalter für die letzten drei Monate zurückzuerstatten, wenn dieser das verlangt.
Wo bleiben die Rechte der Arbeitnehmer, wenn selbst der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hier keinen Handlungsbedarf sieht?
Sind Bürger/Arbeitnehmer zweiter Klasse, wenn nach insolvenzrecht offensichtlich erst die sogenannten "großen" Gläubiger bedient werden und die Arbeitnehmer/innen offenbar die Zeche doppelt bezahlen?
Sind sie mit mir einer Meinung, die Rechte der Arbeitnehmer/innen gegenüber den insolventen Arbeitgeber zu stärken und diesen unsäglichen Paragraph schnellstens aus dem BGB zu entfernen und was gedenken sie gegebenenfalls dafür zu unternehmen?
mit freundlichen Grüßen
W. Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst heute antworte.
Nach meiner Kenntnis gibt es keinen §606a Bürgerliches Gesetzbuch. Das BGB finden Sie unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf
Mir ist auch nicht bekannt, dass Arbeitnehmer ihre Einkommen an einen Insolvenzverwalter abtreten müssen, wenn er dies verlangt. Ich würde Sie bitten, Ihre Quelle zu präzisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein