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Frage von Michael R. •

Frage an Andrea Wicklein von Michael R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Geehrte Frau Wicklein,

in Ihrer Antwort vom 15.5.2008 an Herrn Wieclaw, schreiben Sie, dass Sie davon überzeugt sind, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gehandelt zu haben. Was macht sie denn so sicher, das getan zu haben, Frau Wicklein?

Wie Sie ja sicherlich wissen, setzt dieser "Reformvertrag" sowohl nationale Rechte als auch das Grundgesetz als höherranginges Recht außer Kraft. Sind Sie sich wirklich so sicher, Frau Wicklein, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land diese "demokratische Legitimation" jemals verstehen/akzeptieren werden?

Wie wollen Sie "Ihren" Bürgerinnen und Bürgern beibringen, dass auch Sie, Frau Wicklein, einem "Reformvertrag" zugestimmt haben, den es zum Zeitpunkt der Abstimmung NICHT in einer lesbaren, vollständigen Fassung gab?

Frau Wicklein, ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie und Ihre Kollegen im Bundestag uns, Bürgerinnen und Bürger, für dumm verkaufen wollen.

Gestatten Sie mir eine letzte Frage bzw. einen letzen Gedankengang: Glaubt eine diplomierte Ökonomin allen Ernstes noch an Vollbeschäftigung? Wie sollte/könnte diese erreicht werden? Doch nicht durch Zwangsdienste, pardon, Bürgerarbeit á la Glos, oder? Ist das der soziale Fortschritt, den Sie stets meinen, Frau Wicklein?

Ich freue mich auf Ihre Rückantwort und verbleibe

mit freundlichem Gruss

Michael Rieger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rieger,

danke für Ihre Mail. Ich bin davon überzeugt, dass jeder Mensch unglaublich viel an Erfahrungen und Wissen dazu gewinnen kann.

Auch eine Diplom-Ökonomin hat diese Voraussetzungen. Vollbeschäftigung ist keine Utopie, sondern in vielen Regionen bereits Realität. Dafür, dass jeder eine Arbeit findet, kämpfe ich. Dem Vertrag von Lissabon ging ein langjähriger intensiver Verständigungsprozess in allen EU-Mitgliedsstaaten voraus. Dabei wurde auch darüber diskutiert, ob und welche Zuständigkeiten die EU hat. Alle EU-Mitglieder sind sich einig darin, dass die EU nur in den Bereichen zuständig ist, die ihr durch die Verträge übertragen worden sind. Eine „Generalvollmacht“ der EU, die nationale Rechte oder das Grundgesetz außer Kraft setzen, wird es auch zukünftig nicht geben. Gleichzeitig ist aber wichtig, dass die europäischen Integration nur dann gelingt, wenn bestimmte vertraglich geregelte Zuständigkeiten an die EU übertragen werden. Schon vor mehr als 50 Jahren - mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - wurde die Zollpolitik für Kohle und Stahl an die Gemeinschaft übertragen.

Ich kann verstehen, dass die demokratische Legitimität der EU manchmal kritisch gesehen wird, weder gibt es zur EU-Ebene umfangreiche Medienberichte, noch sind die dort getroffenen Entscheidungen für den Einzelnen sofort nachvollziehbar. Tatsache ist aber, dass die Entscheidungsrechte des Europäischen Parlaments durch den Lissabon-Vertrag ausgeweitet werden. Es kann beispielsweise künftig über alle Ausgabenbereiche mit entscheiden. Auch beim Arbeitsmarkt ist es gut, dass Europa zusammen wächst. So haben gerade erst die Arbeits- und Sozialminister der EU-Mitgliedsstaaten neue Regeln für die Höchstarbeitszeit und für die Gleichstellung von Leiharbeitern beschlossen. Leiharbeiter sollen danach künftig vom ersten Arbeitstag an mit anderen Beschäftigten gleichgestellt werden. Ein - wie ich finde - großartiger Erfolg, der ohne den EU-Integrationsprozess nicht möglich wäre.

Ich unterstütze deshalb das europäische Ziel, Vertrauen und Zusammenarbeit zu fördern und damit den Frieden in Europa zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein