Frage an Andrea Wicklein von Christiane K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Wicklein,
während der Debatte um die Gesundheitsreform die Sie mitgetragen und mit verabschiedet haben, wurde in der großen Debatte um die Praxisgebühr leider völlig übersehen, dass es in Zukunft kein Krankengeld von den Kassen mehr geben wird. D.h. konkret, dass nach 6 Wochen Krankengeld Schluß ist! Damit stürzen Sie chronisch und längerfristig erkrankte Menschen in soziale Nöte. Gut, nun wird wieder kommen, dass sich jeder auch privat absicher muß - was ist, wenn dies finanziell aber nicht mehr zu leisten ist (z.B. bei Menschen mit geringem Einkommen)?
Wie erklären Sie Ihren Wählern diesem - von Ihrer Partei mitzuverantwortenden - sozialen Einschnitt?
Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Kaiser
Sehr geehrte Frau Kaiser,
selbstverständlich bleibt es beim solidarisch finanzierten Krankengeld. Für die Versicherten hat sich hier durch die Gesundheitsreform nichts geändert. Seit Juli 2005 wird von den Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung allerdings ein zusätzlicher Beitragssatz in Höhe von 0,9 Prozent erhoben. Für die Versicherten bedeutet dies aber keine Mehrbelastung um 0,9 Prozentpunkte, denn die Krankenkassen wurden gesetzlich verpflichtet, ihren Beitragssatz in gleichem Umfang zu senken. Da der allgemeine Beitragssatz auch weiterhin paritätisch, also von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, getragen wird, kommt diese Senkung den Versicherten zur Hälfte zu Gute. Somit werden sie mit 0,45 Prozentpunkten mehr belastet. Mit diesem zusätzlichen Beitragssatz werden der Finanzierung von Krankengeld und Zahnersatz gewährleistet. Die Einnahmen aus dem zusätzlichen Beitragssatz fließen den Krankenkassen unabhängig von den Ausgaben für einzelne Leistungen zu. Alle Beitragszahler haben also auch weiterhin für bis zu sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie für bis zu 78 Wochen auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkassen stationär behandelt werden. Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt und aus dem Bruttoarbeitsentgelt berechnet. Auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld werden dabei mit berücksichtigt. Das Krankengeld beträgt 70 % des Arbeitseinkommens und darf 90% des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.
Übrigens: Die Union hat in den damaligen Verhandlungen zur Gesundheitsreform gefordert, den Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auszugliedern. Wir haben dies als SPD nicht zugelassen. Im Gegensatz zu uns, die wir eine Bürgerversicherung für alle einführen wollen - auch für Politiker und Beamte - und somit weiterhin ein solidarisch finanziertes Gesundheitssystem erhalten möchten, will die Union mit ihrer ungerechten Kopfpauschale und dem Prämienmodell das Krankengeld privatisieren und die Lasten der Krankheit jeden Betroffenen selbst tragen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Andrea Wicklein