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Frage von Uwe N. •

Frage an Andrea Wicklein von Uwe N. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wicklein,

ich kann mich sehr gut an meine Jugendzeit erinnern: Gerne trafen sich meine Freunde und ich um gegenseitig interessante Musikstücke auszutauschen. Das war eine sehr schöne Jugendzeit - damals in der DDR.

Ist es richtig, dass das geplante Gesetz auch dazu verwendet werden kann, meine Kinder als Straftäter anzuklagen, wenn sie heute auch einfach nur Musik hören oder austauschen?

Viele Grüße
Uwe Neuendorf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neuendorf,

ich nehme an Ihnen geht es um den „Gesetzentwurf zur Neuordnung der Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsverfahren“.

Mir ist bewusst, dass das Gesetz über die sog. Vorratsdatenspeicherung als Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte wie die persönlichen Freiheitsrechte und das Fernmeldegeheimnis umstritten ist. Es handelt sich um einen Vorschlag zur Umsetzung der geltenden EU-Richtlinie von 2006. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich in den parlamentarischen Beratungen befindet.

Die Richtlinie verpflichtet Deutschland zur Einführung von Speicherungspflichten für Kontaktdaten aus der Telefon- und Internetkommunikation zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dient zwar dazu, die EU-Richtlinie umzusetzen, schützt aber gerade den Kernbereich des Privaten entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Eine Überwachung ist danach unzulässig und hat zu unterbleiben, wenn durch sie allein Erkenntnisse aus dem privaten Bereich erlangt werden.

Der Gesetzentwurf dient auch dazu, rechtsstaatliche und grundrechtliche Sicherungen zu stärken. Die von verdeckten Ermittlungen betroffenen Personen werden nachträglich benachrichtigt und ein nachträglicher Rechtsschutz eingeführt. Die Strafverfolgungsbehörden müssen abgefragte Daten sofort löschen, sobald sie für die Strafverfolgung nicht mehr benötigt werden. Außerdem wird der Katalog der Anlassstraftaten, die Voraussetzung für die Telekommunikationsüberwachung sind, neu gefasst und auf schwere Straftaten beschränkt. Der Schutz der Interessen von Zeugnisverweigerungsberechtigten wird klar definiert.

Ich bin sehr froh, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei den Verhandlungen über die Richtlinie in Brüssel entscheidende Änderungen am Richtlinienentwurf durchsetzen konnte. Die Koalition hat mit Antrag im Bundestag vom 7. Februar 2007 die Ministerin dabei unterstützt. Die Speicherung der Daten wird nun auf 6 Monate begrenzt und darf sich nur noch auf die Kontaktdaten und nicht mehr auf die Inhalte der Kommunikation beziehen. Außerdem ist eine richterliche Anordnung vonnöten.

Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages nehme ich sowohl meine Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch meine Verpflichtung für die Bürgerrechte sehr ernst. Es muss uns auf nationaler Ebene gelingen, bei der Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen den Grund- und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung im Blick zu behalten. Die Speicherung von Daten muss mit Augenmaß erfolgen.

Deshalb werde ich den Gesetzgebungsprozess im Interesse der Bürgerinnen und Bürger weiter kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein