Frage an Andrea Wicklein von Bernhard B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Wicklein,
ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Ihre als Vermutung formulierte Aussage, dass die So&D-Fraktion im Europäischen Parlament den Abkommen CETA und CETA nach gegenwärtigem Stand nicht zustimmen werden, nehme ich zur Kenntnis. Gehen wir davon aus, dass es sich bei beiden Verträgen um gemischte Abkommen handelt, dann werden - wie Sie bemerken - auch die nationalen Parlamente zur Abstimmung gerufen. In diesem Zusammenhang interessiert mich dann weniger der Verweis auf die Auffassung der Sozialdemokraten im EU-Parlament als vielmehr Ihre Haltung als Mitglied des Deutschen Bundestages. Deshalb möchte mit einer Nachfrage nochmals den Versuch unternehmen, Ihre Position zur rechtsstaatlichen Ausgestaltung der Investitionsgerichtsbarkeit zu erfahren.
Im Bereich der Verfahrensgrundsätze hat der Vorschlag der EU-Kommission vom September 2015 einen Schritt in Richtung Rechtsstaatlichkeit gemacht (z.B. Berufungsinstanz). Trifft der Fortschritt aber in gleichem Maße auf die formulierten materiellen Schutzstandards für Auslandsinvestitionen zu? Inwiefern sind die Schutzstandards mit dem Prinzip der Gleichbehandlung vereinbar?
Als unbefriedigend empfand ich Ihre Ausführung zum Nachhaltigkeitskapitel in TTIP. Das von Ihnen verwendete Zitat von Bernd Lange erweckt der Anschein, dass der vorliegende Verhandlungstext den Empfehlungen des Europäischen Parlaments in Gänze folge. Ihre Antwort blendet jedoch aus, dass der Teil des Kapitels, in dem der institutionelle Rahmen dargestellt wird, innerhalb dessen die Durchsetzung der deklarierten Ziele gewährleistet werden kann, von der Kommission erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden soll. Bedauerlicherweise entsteht dadurch der Eindruck, Sie geben sich mit der Deklaration allgemeiner Nachhaltigkeitsziele zufrieden, ohne im Blick zu haben, dass nur einklagbare Rechte eine wirksame Durchsetzung von Arbeitnehmer-, Verbraucher- und Umweltstandards garantieren.
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Bielick
Sehr geehrter Herr Bielick,
nach den Äußerungen des neu gewählten Präsidenten der USA, Donald J. Trump, ist davon auszugehen, dass TTIP Geschichte ist. Er hat bereits im Wahlkampf angedeutet, dass er es vorzieht, einen protektionistischen Weg zu gehen. Er hat klar gemacht, dass er kein Interesse hat, Recht durch Verträge zu setzen, sondern zielt stattdessen auf eine stärkere Unabhängigkeit der USA. Nun waren das seine Äußerungen im Wahlkampf, und er ist noch nicht im Amt. Aber ich glaube, die Tendenz ist klar und schon jetzt sichtbar und deshalb wird TTIP höchstwahrscheinlich nicht kommen. Darum möchte ich gar nicht weiter im Detail auf TTIP eingehen und Ihnen nur kurz meine grundsätzliche Position mitteilen: Protektionistische Wirtschaftspolitik halte ich für nicht geeignet in einer globalisierten Welt. Ich wünsche mir vernünftige Regeln in der globalen Wirtschaftspolitik. Nur so können unsere hohen Standards auch im Bereich des Verbraucherschutzes, des Mitbestimmungsrechtes und des Arbeitsrechts gesichert werden. Entsprechend erwarte ich von der EU ein konstruktives Vorgehen, um die bereits bestehenden Wirtschaftsverflechtungen nicht zu gefährden. Ich danke Ihnen, dass Sie sich so engagiert in dieses Thema eingebracht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein