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Andrea Wicklein
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Frage von Ulrike H. •

Frage an Andrea Wicklein von Ulrike H.

Sehr geehrte Frau Wicklein,

ich bitte Sie um eine Aussage zu Ihrer Haltung zum Fracking.

Es gab einen Antrag zum generellen Verbot zum Fracking, den Mitglieder der SPD fraktion doch mit überraschend geringer Anzahl zugestimmt haben. Das besorgt mich außerordentlich.

Aus meiner Sicht gibt es dazu keine ausgewogenen Antworten, wennn es um das zukunftsorientierte Gemeinwohl geht. Kurzfristige -und langfristige Interesse des Geldmachens stehen dem sicher entgegen. Ich bin mir sicher, dass Sie an einer ökologisch nachhaltigen Lösung dvon Energiefragen interessiert sind und diese auch vertreten. Doch besteht ja für Politiker*innen immer wieder die Gefahr(oder auch deren Interesse) zur Lobbiist*in für die auf die Unternehmensinteressen hin gewinn- und nicht gemeinwohlorientierten Ziele eingespannt zu werden. Die Frackingidee gehört wie die CO2 -Lagerlösung zu solchen für die Gemeinschaftsinteressen schädlichen egoistische Lösungen. Ich würde mich über eine Antwort freuen, aus der Ihre persönliche Sicht hervor geht- und wäre natürlich froh, zu erfahren, das Sie hier eine deutliche Meinung und Haltung haben, die sich in klarem Handeln widerspiegelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Herr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Herr,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Fracking, zu dem ich gerne wie folgt antworten möchte.
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen "konventionellem" und "unkonventionellem" Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen. Wir haben in den letzten Wochen schon sehr viel Verbesserungen erreicht, in sehr zähen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner. Daran sieht man, dass wir uns die Entscheidung nicht leicht machen und dem Thema mit der notwendigen Ernsthaftigkeit begegnen.
Der Ball liegt jetzt bei der CDU/CSU, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit Ihre Besorgnis etwas ausräumen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein