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Frage von Hans-Hartmut Dr. S. •

Frage an Andrea Wicklein von Hans-Hartmut Dr. S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Wicklein,
im Gesundheitswesen steuert die Regierung auf die Einführung der sogenannten Kopfpauschale zu. In den zahlreichen Beiträgen mit diesem Stichwort findet sich aber nicht die Höhe dieses Beitrages, den jeder Bürger unabhängig vom Einkommen zu erstatten hat.
Haben denn die Sozialexperten der SPD einmal näherungsweise die Höhe dieses Betrages errechnet? Er muß ja ziemlich hoch sein, damit die medizinischen Leistungen wie bisher gewährt werden können. Also womit werden wir Steuerzahler pro Kopf belastet?
Mit freundlichen Grüssen,
Hans-Hartmut Schwarz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Schwarz,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Kosten der "Kopfprämie" von Schwarz-Gelb für die Bürgerinnen und Bürger. Noch verschweigt Schwarz-Gelb konkrete Zahlen. Fest steht aber: Sollte die Einführung einer ungerechten Kopfpauschale kommen, die für den Bankdirektor genauso hoch ist wie für den Pförtner, und wollte man die soziale Schieflage ausgleichen wollen, so wären dafür 35 Milliarden Euro Steuergeld nötig! Dass dies nicht so gerecht wie bisher zu finanzieren ist und die Starken mehr schultern als die Schwachen, ist schon jetzt klar. Eine von Ihnen angefragte Schätzung der "Kopfpauschale" liegt mir noch nicht vor. Ich werde deshalb Ihre Frage an die Gesundheitsexperten der SPD-Fraktion weiterleiten und eine Detailberechnung anregen.

Durch die Einführung der "Kopfprämie" wird nicht nur der Versichertenbeitrag steigen, sondern der bisherige Solidarausgleich (höhere Einkommen zahlen höhere Beiträge) untergraben. Der bisherige einkommensabhängige Arbeitnehmeranteil soll durch die Einführung einer ungerechten einkommensunabhängigen Kopfprämie ersetzt und von den Krankenkassen selbst erhoben werden. Das bedeutet: Künftig wird der Bankdirektor gemessen an seinem Einkommen proportional weniger für seine Krankenversicherung zahlen als seine Sekretärin. Ein noch nicht näher definierter Sozialausgleich soll diese Schieflage abmildern. Wie das praktisch funktionieren soll, ist unklar, aber ohne Antragsverfahren und dem damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand wird es nicht gehen. Die Versicherten werden so künftig zu Bittstellern. Auf alle Fälle werden die unteren Einkommen in Zukunft mehr zahlen als bisher und die oberen Einkommen werden entlastet. Dieser sogenannte Sozialausgleich wird Unsummen verschlingen, die in der medizinischen Versorgung dringend gebraucht werden.

Hinzu kommt: Mit dem dauerhaften Einfrieren des Arbeitgeberbeitrages auf 7% zur Krankenversicherung werden die Arbeitgeber endgültig aus der paritätischen Finanzierung entlassen. Sie werden noch weniger Interesse an gesunden Arbeitsbedingungen haben als bisher. In der Selbstverwaltung der Kassen werden sie nicht mehr an der Seite derer stehen, die versuchen, durch Heben der Effizienzreserven im Gesundheitssystem und Begrenzung der teilweise maßlosen Forderungen der Leistungserbringer die Ausgaben unter Kontrolle zu halten. Noch schlimmer ist: Die Versicherten werden in Zukunft die Ausgabensteigerungen, die durch den medizinischen Fortschritt, die demographische Entwicklung oder in Form von „Geschenken“ an FDP- und Unionsklientel auf der Leistungserbringerseite anfallen, alleine über höhere Beiträge bezahlen müssen.

Den Versicherten droht der Einstieg in die Drei-Klassen-Medizin: Besserverdienende Gesunde können sich erster Klasse in der Privaten Krankenversicherung versichern. GKV-Versicherte werden deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Und diejenigen, die die geplanten höheren Zuzahlungen und einkommensunabhängige Pauschale nicht zahlen können - werden vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten werden. Deshalb bleibt die Bürgerversicherung die gerechteste Lösung zur Finanzierung eines solidarischen und leistungsfähigen Gesundheitswesens.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein