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Frage von Otto S. •

Frage an Andrea Wicklein von Otto S. bezüglich Senioren

Wann werden die Renten für die Ostrentner auf die Renten in den alten Ländern der BRD angeschlossen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage zur Angleichung bei den Rentensystemen in Ost und West. Gern möchte ich Ihnen darauf antworten. Ein zentrales Anliegen meiner politischen Arbeit im Deutschen Bundestag ist es, für eine gerechte Rente und ein Altwerden in Würde zu sorgen. Aufgrund der Lohnbezogenheit der Rente ist für eine armutsfeste Rente im Alter vor allem eine gut bezahlte Arbeit ganz entscheidend. Denn wer als Beitragszahler Arbeit hat und gut verdient, kann durch seine Beiträge für später vorsorgen. Deshalb ist der flächendeckende Mindestlohn auf ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut.

Zu einer gerechten Rente gehört aber auch, dass wir nach fast 20 Jahren Deutsche Einheit endlich die unterschiedlichen Rentenberechnungssysteme überwinden. Schon im Einigungsvertrag wurde in Artikel 30 geregelt, dass die Überleitung bei den Renten von der Zielsetzung bestimmt ist, mit der Angleichung der Löhne und Gehälter zwischen Ost und West auch eine Angleichung der Renten zu verwirklichen. Ziel war es, dass mit der zügigen Angleichung der Löhne auch ein schnellerer Anschluss an die Renten im Westen erfolgen kann. Dieser Logik folgte das geltende getrennte Rentenberechnungssystem in Ost und West.

Dies funktionierte auch in den Jahren der schnell steigenden Löhne im Osten. Seit mehreren Jahren aber stagniert der Lohnangleichungsprozess. Deshalb haben die getrennten Rentensysteme in Ost und West ihre Funktion verloren und werden verständlicherweise in Frage gestellt. Es bleibt deshalb für mich dabei: Wir brauchen ein gemeinsames Rentenberechnungssystem. Es muss allerdings so ausgestaltet sein, dass bestehende rentenrechtliche Unterschiede für ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner, die sich aus den getrennten Rentensystemen ergeben, bis zum Angleichungszeitpunkt ausgeglichen werden und für die Rentnerinnen und Rentner in Ost und West keine Nachteile im Vergleich zum jetzigen System entstehen. Aber auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – also die künftigen Rentner – darf es durch die Angleichung keine Nachteile geben.

Meine Position ist dieser Frage hat sich nicht verändert. Ich werde mich auch weiterhin – jetzt aus der Opposition heraus – für eine zügige Angleichung der Rentensysteme einsetzen. Denn eine automatische Angleichung aufgrund steigender Löhne ist nicht mehr zu erwarten. Aber durch Schwarzgelb sind die Chancen, hier zu einer gerechten Angleichung zu kommen, gesunken. Darauf deuten der Antrag der FDP aus der vergangenen Legislaturperiode sowie frühere Äußerungen von Unionpolitikern hin. Mir wird es deshalb darum gehen, dass die SPD schnellstmöglich einen eigenen Vorschlag entwickelt und zur Abstimmung stellt.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wicklein