Frage von Dieter W. • 07.09.2013
Antwort von Andrea Voßhoff CDU • 20.09.2013
Sehr geehrter Herr Wankmüller,
Sehr geehrter Herr Wankmüller,
(...) Zu Ihrer Frage zur Abgeordnetenbestechung erlaube ich mir gleichwohl kurz den Hinweis, dass das von Ihnen beschriebene Verhalten eines Abgeordneten nicht - wie Sie meinen - straffrei ist, sondern als vollendeter Stimmenkauf nach § 108 e StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen wäre!!! (...)