Frage an Andrea Nahles von Heidemarie F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
am 25.03.09 schrieben Sie mir, dass alle Zusatzversorgungssysteme der DDR am 30.06.1990 geschlossen wurden.
Gestern, am 31.03.09 teilten Sie mir mit, dass der Gesetzgeber bei der Anerkennung der Zugehörigkeit zur AVI davon ausgegangen ist, dass diejenigen Mitarbeiter, die am 30.06.1990 in einem VEB tätig waren, noch darauf hoffen konnten irgendwann...........? in diese Zusatzversorgung aufgenommen zu werden.
Können Sie mir diese Logik erklären?
Stimmt es, dass sich die FDP dafür einsetzt, dass die ehemaligen Leistungsträger der DDR leistungsgerecht und nicht alle gleich mit 600,00 Mark der DDR im Rentensystem berücksichtigt werden?
Den zweiten Teil meiner Anfrage vom 26.03.09 haben Sie mir leider nicht beantwortet. Deshalb hier nochmals meine Frage:
Gibt es für die anderen b e i t r a g s f r e i e n Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der DDR z.B. für Professoren, Dozenten, Apotheker, Pädagogen, sowie der NVA und des MfS auch eine Stichtagsregelung?
Wenn nicht, wie verträgt sich dies mit dem Gleichheitssatz?
Mit freundlichen Grüßen
Heidemarie Fischer
Sehr geehrte Frau Fischer,
ich habe Ihnen jetzt bereits zweimal ausführlich auf Ihre Fragen geantwortet. Die Problematik ist m. E. durch Ihre Fragen und meine Antworten darauf geklärt.
Wenn Sie Fragen zu Positionen der FDP haben, dann stellen Sie diese auch entsprechend Vertreter_innen der FDP.
Beste Grüße
Andrea Nahles