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Frage von Günter M. •

Frage an Andrea Nahles von Günter M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nales!

In Ihrer Antwort vom 10.03.2009 fragten Sie mich, was ich meine. Ich meinte damit, dass ich über 51 Euro pro Monat weniger bekomme. Weil die ARGE nach Empfehlung des "Deutschen Vereins" diese Krankenkostenzulage nicht für notwendig betrachtet.

Der Meinung des " Deutschen Vereins" nach, ist eine Diät bei Diabetes nicht unbedingt notwendig. Diese Empfehlung führt zu einer unterschiedlichen Handhabe. Manche ARGEN, Jobcenter oder Jobagenturen erkennen den Bedarf noch an, meine ARGE hat mir diese Zulage nun aberkannt.

Im " Sozialleitfaden", bestellbar über www.erwerbslosenforum.de, ist nachzulesen, dass es auch eine andere Studie gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Studie dieses "Vereins" als Maßstab herhalten kann.

Es wäre besser, wenn es eine einheiltliche Linie geben würde. Dieses Wirrwar verursacht nur zusätzliche Bürokratie.

Im folgenden Link können Sie die Empfelung einsehen:
http://www.deutscher-verein.de/02-presse/2008/oktober/neue-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zu-krankenkostzulagen/?searchterm=Diabetes

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie als stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende, sich dazu äußern könnten und sich ggf. für eine humanere Festlegung einsetzen könnten.

Ich möchte Sie auch bitten, den Eckregelsatz in Höhe von 351 Euro zu überdenken. Preissteigerungen beim ÖVN werden nicht ausgeglichen. Die Praxisgebühren und Zuzahlungen- die 2% des Jahreseinkommens ausmachen, sind darin nicht berücksichtigt. Viele andere Dinge auch nicht.
Im schlimmsten Fall, muss man im Januar- oder wann auch immer- auf einmal 84 Euro zuzahlen, wenn man krank wird. Da muss man hart kalkulieren und man kann sich so oftmals einen Arztbesuch gar nicht leisten. Ich denke, dass kann ggf. dazu beitragen, dass man andere mit einer Krankheit ansteckt. Und das führt den Gedanken der Kosteneinsparung dann ad absurdum.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Günter Möder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Möder,

Empfehlungen des Deutschen Vereins sind natürlich keine Gesetze oder Verordnungen, sie sind also nicht verbindlich. Im Deutschen Verein sind Kommunen und Wohlfahrtsverbände zusammengeschlossen. Soweit ich mich entsinne, haben auch die Wohlfahrtsverbände seinerzeit diese Empfehlung getragen.

Ich habe mich von Beginn an kritisch dazu geäußert. Herr Möder, ich bedanke mich für Ihren Hinweis und werde an geeigneter Stelle dieses Problem nochmals ansprechen.

Beste Grüße
Andrea Nahles