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Frage von Heike R. •

Frage an Andrea Nahles von Heike R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,
ich habe eine Frage zum Thema Soziales.
Meine Mutter ist nach 2 Hirnschlägen ein schwerer Pflegefall und wird zuhause von meinem Vater gepflegt. Nun ist mein Vater selbst schwer erkrankt. Beide leben in Nordeutschland.
Meine Eltern haben immer voll ihre Abgaben bis zur Bemessungsgrenze an die Solidargemeinschaft entrichtet.
Jetzt höre ich, dass ich, wenn meine Mutter in ein Pflegeheim kommt, mein Gehalt offenlegen und ggf. anteilig Pflegekosten bezahlen muss.
Weshalb trägt dies nicht die Solidargemeinschaft, die ja auch in guten Tagen meiner Eltern Geld genommen hat?
Wir haben nicht viel Geld übrig, da wir unsere Tochter massiv
unterstützen, die sonst auf ergänzende Sozialleistung zu ihrem geringen Einkommen im Hotelgewerbe angewiesen wäre.
Frau Nahles, werden zu dieser, mir drohenden, Heranziehung des Sozialamtes nur Vermögen und Einkommen der Kinder betrachtet, oder auch das monatliche Einkommen der Schwiegerkinder (konkret mein Mann)?
Plant der Gesetzgeber, auch die Schwiegerkinder für die Schwiegereltern zur Zahlung zu zwingen?

Mit freundlichen Grüßen
Heike Rogall

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rogall,

die Pflegeversicherung ist eine "Teilkassko-Versicherung", wenn Sie mir den Begriff verzeihen. Er verdeutlicht aber ihr Problem. Es handelt sich eben um keine "Vollkassko-Versicherung", d.h. auf die Kinder der Pflegebedürftigen und ihre Ehepartner wird zurückgegriffen. Wenn diese sich die Kosten nicht leisten können, springt der Staat ein. So ist das System. Es tut mir leid, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.

Beste Grüße
Andrea Nahles