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Frage von Manfred H. •

Frage an Andrea Nahles von Manfred H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Nahles,

in den ersten Wochen des neuen Jahres hatten wir seit langem mal wieder die Situation, daß kein Wind uns die selbstproduzierten Schadstoffe abgenommen hat.

Im Umwelt-Index der VDI-Nachrichten Nr. 3 + 4 / 2009 ist dies anschaulich dargestellt: Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub PM10 bis zu 200% über Wochen!

Es ist nun so, daß in meiner Familie alle ! ! ! an schwerer Bronchitis erkrankt sind. Bei Nachbarn, im Büro und bei Verwandten sieht es ähnlich aus. Ich wohne übrigens im Westerwald und beobachte diesen Zusammenhang schon seit Jahren. Ärzte und Apotheker favorisieren gerne "besonders agressive Viren" als Sündenbock.

Fazit: dieses Land ist bei Windstille nicht mehr ohne Atemschutzmaske bewohnbar!

Was gedenken Sie dagegen zu tun?

Gruß
M. Haupt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Haupt,

Fragen zu Umweltpolitik und Feinstaubproblematik stellen Sie doch bitte meinen zuständigen Fachkollegen. Dies wären in der SPD Bundestagsfraktion z. B. Marco Bülow oder Frank Schwabe. Wir haben eine Arbeitsteilung in der Fraktion und ich bin für ganz andere Bereiche zuständig.

Sie wissen ja sicher, dass die von hohen Feinstaubbelastungen betroffenen Bürger vor Gericht ein einklagbares subjektives "Recht auf saubere Luft" haben. Betroffene können ihre Stadtverwaltungen zu Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bis hin zu umfassenden Fahrverboten zwingen, wenn Aktionspläne und Maßnahmen der jeweiligen Bundesländer zur Eindämmung des Feinstaubs noch nicht erfolgt sind. Ich weiß, dass Feinstaub als das derzeit schwerwiegendste Luftreinhalteproblem in Deutschland gilt und entlang der am höchsten belasteten Hauptverkehrsstraßen vor allem auf die Emissionen von PKW- und LKW-Dieselmotoren zurückgeht.

Auch deshalb hatte das Bundeskabinett im Frühjahr 2006 die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Schadstoff-Plaketten beschlossen. Mittels kommunaler Luftreinhaltepläne kann beispielsweise der Kraftfahrzeugverkehr in so genannten "Umweltzonen" dauerhaft für bestimmte Fahrzeuge verboten werden, wenn die Feinstaubbelastung an mehr als 35 Tagen im Jahr über den zulässigen Grenzwerten von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen sollte.

Beste Grüße
Andrea Nahles