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Frage von Gerd D. •

Frage an Andrea Nahles von Gerd D. bezüglich Soziale Sicherung

Ich bin Jahrgang 1943 und seit 01.01.2006 nach mehr als 45 Beitragsjahren in Rente. Gegen die Rentenkürzung von 10.2 % habe ich mit Hinweis auf das Urteil Az: 1 BvL 3/05 des Bundesverfassungsgerichts Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen weil das Urteil sich nur auf vor dem 01.01.1942 Geborene bezieht, die die Versicherungszeit durch Entrichtung freiwilliger Beiträge erfüllen würden. Das eine Verletzung der Gleichbehandlung aller Versicherten, die die Beitragsjahre in Berufstätigkeit erbracht haben.
Was kann ich nun dagegen unternehmen???

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dubben,

ich kenne Ihren konkreten Fall nicht detailliert und kann aus diesen Gründen an dieser Stelle auch kaum Ratschläge geben. Es steht Ihnen ja frei, juristischen Rat zu suchen. Innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Kalendermonat ab Zustellung können Sie Klage einreichen. Das steht alles unter dem Widerspruchsbescheid.

Das angesprochene Urteil hat folgende Leitsätze und man sieht, dass es sich um "Pflicht"beitragszeiten handelt:

Leitsatz
1. Die Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren beim Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs 4 Satz 1 Nr 3 SGB VI) ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar.

2. Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs 3 iVm § 77 Abs 2 Satz 1 Nr 2 Buchstabe a SGB VI) sind mit dem GG vereinbar.

Danach trifft die angebliche Begründung - die Ihnen genannt sein soll - offensichtlich nicht zu.

Beste Grüße
Andrea Nahles