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Frage von Franziska S. •

Frage an Andrea Nahles von Franziska S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles,

im Rahmen des Konjunkturpakets planen Sie, den Kinderregelsatz für 6-13 jährige Bezieher von Hatz IV von 60% auf 70% anzuheben. Die Anhebung soll die Konjunktur fördern, da Hilfebedürftige jeden Euro auch tatsächlich ausgeben werden.
Andererseits führt eine Anhebung der Regelsätze für Kinder dazu, dass mehr Kinder als bisher hilfebedürftig werden und so wieder in die Abhängigkeit von Hartz IV abgleiten, obwohl der Ausbau des Kinderzuschlags in 2008 und die Verbesserung des Wohngelds in 2009 gerade dazu führen sollten, dass mehr Kinder aus dem Bezug von Hartz IV herauskommen und unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen werden.
Konsequent wäre daher, wenn Sie sich auch für eine entsprechende Erhöhung des Kinderzuschlags einsetzen würden. Andernfalls wären alle Bemühungen der Wohngeldstellen, ARGEn und Familienkassen der letzten Monate für die Katz, da zahlreiche Leistungsbezieher abwechselnd von Hartz IV zu vorrangigen Leistungen und wieder zu Hartz IV geschickt würden. Ist von Ihnen eine Anhebung des Kinderzuschlags geplant?
Wohlfahrtsverbände und LSG Hessen gehen davon aus, dass die Kinderregelsätze zu niedrig seien. Teilweise wird ein eigenständiger Kinderregelsatz gefordert, da im Regelsatz die kindestypischen Bedarfe nicht berücksichtigt seien. Indem Sie nun eine dritte Altersstufe einführen, kommen Sie zwar der Forderung eines höheren Kinderregelsatzes nach, entwickeln aber gerade keinen schlüssigen kinderspezifischen Regelsatz. Teilen Sie die Ansicht, dass die schlichte Erhöhung um 10% daher nicht der verfassungsrechtliche Kritik an der derzeitigen Ermittlung eines nicht-kinderspezifischen Regelsatzes begegnet?
Wenn die Erhöhung der Kinderregelsätze die Konjunktur kurzfristig ankurbeln soll: Gehen Sie davon aus, dass die Verwaltung die Leistungseröhung kurzfristig umsetzen kann, ohne dass der bürokratische Aufwand nebst Anpassung des IT-Verfahrens einen ähnlich hohen Aufwand hat?

Mit freundlichen Grüßen
Franziska Siebenschuh

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Siebenschuh,

das Problem der Kinderarmut ist mir durchaus bewusst. Da, wo der Bedarf dringend ist, versuchen wir ja auch zu handeln. Für die Grundsicherung gilt das Bedürftigkeitsprinzip. Das Kindergeld wird als Einkommensbestandteil auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Niemand hat behauptet, dass die jetzigen Maßnahmen ausreichend sind und doch sind sie richtig und wichtig. Darüber hinaus haben wir ja noch z. B.:

- das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 ? für Schülerinnen und Schüler, die in Bedarfsgemeinschaften leben,
- den einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100? für jedes Kind, die in der Grundsicherung nicht angerechnet werden (Konjunkturpaket),
- die jährliche Anpassung der Regelsätze in Höhe der jährlichen Rentenanpassung (in diesem Jahr voraussichtlich 2,5 - 2,75%), und
- die regelmäßige Überprüfung der Regelsätze auf Grund der Einkommens- und Verbrauchsstatistik (voraussichtlich 2010/2011).

Ja, das Alles wird nicht reichen und ist trotzdem ein Anfang. Im Übrigen hat die SPD im Juni 2008 einen 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgelegt. Sie können mir gerne Ihre Adresse an mein Büro ( andrea.nahles@bundestag.de ) senden und dann schicken wir Ihnen diesen zu, der Maßnahmen auf allen Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, vorschlägt.

Beste Grüße
Andrea Nahles