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Frage von Arthur D. •

Frage an Andrea Nahles von Arthur D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Nahles,

durch die zum 1.1.2009 in Kraft getretene Änderung der BeschV ist es internationalen Konzernen jetzt möglich, Mitarbeiter aus dem Ausland für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten in Deutschland ohne Zustimmung / Überprüfung durch die Agenturen für Arbeit zu beschäftigen. Damit ist de facto die Möglichkeit gegeben, jederzeit ausländische Billigarbeitnehmer für Projektarbeit nach Deutschland zu holen.

Bereits jetzt werden in vielen Bereichen, insbesondere der IT Branche und im Backoffice große Bereiche ins Ausland (Indien, Indonesien, China) outgesourct. Die Entwicklung der indischen IT Branche und die Zahl der bspw. in Chennai oder Mumbai ausgestellten Visa ist ein Beleg für den derzeitigen Umfang der Projekte. Bisher war sichergestellt, dass zumindest die in Deutschland tätigen ausländischen Mitarbeiter ordnungsgemäß, d.h. auf deutschem Niveau entlohnt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden mussten, so dass deutsche Anbieter zumindest für den in Deutschland notwendigen Arbeitsanteil konkurrenzfähig blieben.

Durch die Änderung können die Outsourcingprojekte jetzt ohne Überwachung durch die Behörden abgewickelt werden, da die ausländischen Mitarbeiter auf Schengenvisa eingearbeitet werden können und wohl auch auf der ausländischen Payroll verbleiben können, d.h. nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen sind. Dem "Import" von Billigarbeitnehmern für Projektarbeit sind damit keine Grenzen mehr gesetzt.

Es ist zu erwarten, dass durch diese Gesetzesänderung sowohl in nicht unerheblichen Maße Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet werden und – durch den Verbleib der ausländischen Konzernangehörigen auf der ausländischen Payroll – auch den Sozialversicherungsbehörden in erheblichen Maße Beitragszahlungen wegfallen.

Sehen Sie eine Möglichkeit evt. durch Einflussnahme auf die Durchführungsanweisungen hier noch regulierend einzugreifen?

Mit freundlichen Grüßen

A. Dunsterville

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Sehr geehrter Herr Dunsterville

es ist richtig, dass am 01. 01. 2009 die Beschäftigungs-Verordnung mit neuen Regelungen in Kraft getreten ist, dies ist allerdings keine gesetzliche Regelung sondern eine Verordnung. Eine neue Regelung sieht vor, dass Konzern-intern ausländische Arbeitnehmer 3 Monate in Deutschland geschult werden können. Bisher hatten ausländische Arbeitnehmer Touristen-Visa beantragt. Hier gab es Missbrauch, denn eine Kontrolle war nicht möglich.

In der benannten Regelung der Verordnung geht es um Qualifizierung und nicht um Arbeit. Auch jetzt kann ein Missbrauch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, fraglich ist jedoch, ob bei einem 3-monatigen Aufenthalt der wirtschaftliche Aufwand - wie er beschrieben wurde - sich lohnt.

Nach der jetzigen Rechtslage kann die Entwicklung in den Unternehmen beobachtet werden, dies allerdings nur bei Staaten mit Visapflicht. Ziel der Regelung ist Qualifizierung der Arbeitnehmer und nicht Beschäftigung und dies ist nur konzernintern möglich sowie auf 3 Monate begrenzt. In diesen Fällen die BA einzuschalten, wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand für die Behörde und die Bürokratiekosten nicht zu rechtfertigen.

Insgesamt ist festzustellen, dass es bisher über das Touristen-Visum eine Grauzone gab. Mit der neuen Verordnungsregelung wurde dieser Bereich etwas erhellt, zumindest kann bei Staaten mit Visa die Entwicklung beobachtet werden.

Beste Grüße
Andrea Nahles