Frage an Andrea Nahles von Robert B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Nahles,
das von einem SPD-Politiker geführte Arbeitsministerium hat dem Bundestag erfolgreich zur Abstimmung ein Gesetz vorgelegt, das ersatzlos den bisherigen § 45 SGB III streicht.
Bisherige Regelung:
"Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten
1.für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
2.im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)
übernommen werden."
Könnten Sie bitte den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum auf Initiative der SPD die Arbeitsuchenden nicht mehr in Bezug auf Bewerbungs- und Reisekosten gefördert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Berg
Sehr geehrter Herr Berg,
es ist nicht richtig, dass zukünftig Bewerbungs- und Reisekosten nicht mehr gefördert werden. Das wird alles durch das neue Instrument "Vermittlungsbudget" auch in Zukunft ermöglicht.
Ich sende Ihnen gerne Details zu, wenn Sie in meinem Berliner Büro ( andrea.nahles@bundestag.de ) Ihre Adresse hinterlegen.
Beste Grüße
Andrea Nahles