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Andrea Nahles
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Frage von Niklas D. •

Frage an Andrea Nahles von Niklas D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

in der Erklärung gemäß § 31 GO des Bundestages am 9. November 2007, die von Ihnen und 25 weiteren Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion abgegeben haben, heisst es:

"Der Gesetzentwurf trägt deshalb nach unserer Auffassung nicht den Makel der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit auf der Stirn wie beispielsweise die Vorschläge aus dem Innen- bzw. Verteidigungsministerium zur Online-Durchsuchung, zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die Vorschriften des Art. 35 Abs. 2, 3 GG hinaus oder gar zur Neuauflage eines Luftsicherheitsgesetzes."

Insbesondere im Bezug auf Ihre damalige Position zur Online-Durchsuchung frage ich Sie, wie Sie Ihre Zustimmung zum BKA-Gesetz rechtfertigen können.

Mit freundlichen Grüßen
Niklas Drexler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Drexler,

in meiner Antwort vom 1. Dezember 2008 an Herrn Teerling in diesem Forum habe ich bereits geschrieben, was ich zu meinem Abstimmungsverhalten zu sagen habe. Darüber hinaus hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries inzwischen auf drei Änderungen verständigt. Es wird ersatzlos gestrichen, dass der BKA-Präsident im Eilfall eine Online-Durchsuchung auch ohne vorherige richterliche Entscheidung anordnen kann. Gleichfalls soll auch eine Auswertung der erhobenen Daten nun immer "unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts" stehen. Auch wurden Formulierungen präzisiert, um die Kompetenzen des BKA klar abzugrenzen.

Dass dies ein sensibles Thema ist und bleibt, ist allen Beteiligten bewusst.

Beste Grüße
Andrea Nahles