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Frage von Stefan T. •

Frage an Andrea Nahles von Stefan T. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Nahles,

wie ich sehe, haben Sie am 12. November dieses Jahres wie die meisten Ihrer Abgeordneten-Kollegen fuer das von der Großen Koalition entworfene neue BKA-Gesetz gestimmt.
Da muss ich dann doch einmal (zugegebenermassen etwas polemisch) nachhaken: Haben Sie dieses Mal ebenso wie bei der Abstimmung zum Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung nur "mit Magenschmerzen" zugestimmt, (ebenfalls wie letztes Mal) in der Hoffnung, dass das BVerfG das Gesetz dann letztendlich kippen werde, oder ging diese Abstimmung bei Ihnen diesmal gänzlich ohne Schmerzen vonstatten?
Sind Sie nach bestem Wissen und Gewissen der Überzeugung, dass dieser Gesetzesentwurf verfassungskonform ist?
Als letztes möchte ich Sie noch fragen, welchen Stellenwert Ihrer Meinung nach die Gewissensentscheidung von Abgeordneten gegenueber dem Fraktionszwang hat (den es ja offiziell gar nicht gibt)?

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Teerling

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Teerling,

auf die Polemik in Ihrer Frage gehe ich jetzt mal nicht ein. Die Diskussionen um das BKA-Gesetz waren ein schwieriges parlamentarisches Verfahren, weil es eben ein so sensibles Thema ist. Insofern hat es sich niemand einfach gemacht und das Gesetz trägt durchaus eine sozialdemokratische Handschrift. Aber natürlich zeigen auch die Debatten und die Diskussion im Bundesrat, dass dies noch nicht hinreichend ist. Derzeit zeichnet sich ein Vermittlungsverfahren ab und ich hoffe, dass dies die Chance in sich birgt, in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern unsere Handschrift bei diesem Gesetz noch deutlicher herauszustellen. Wichtig ist für mich immer, einen hinreichenden Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Sicherheitsbehörden und dem Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte zu gewährleisten.

Bereits vor einem Jahr, nämlich am 21.11.2007 in einer Antwort an Frau Schepers, habe ich mich in diesem Forum zum Thema sog. Fraktionszwang vs. sog. Gewissensentscheidung geäußert. Es gibt eine Stichwortsuchfunktion in den einzelnen Profilen der Abgeordneten, wo man gezielt nach Schlagwörtern suchen kann. Aber ich antworte auch Ihnen gern noch einmal dazu, dass Ihre Frage impliziert, dass Fraktionsentscheidungen grundsätzlich nichts mit Gewissen zu tun haben. Sie können mir glauben, dass wir in der Fraktion intensiv und emotional wie auch rational über strittige Themen diskutieren. Niemand schaltet einfach sein Gewissen aus. Insofern hat es durchaus etwas mit Gewissen zu tun, wenn ich mich nach einer langen Diskussion einer Mehreitsentscheidung der Fraktion unterordne. Damit gebe ich mein Gewissen nirgendwo ab, sondern sehe mich als Teil eines Teams.

Beste Grüße
Andrea Nahles