Frage an Andrea Nahles von Werner P. bezüglich Finanzen
Hallo und guten Tag Frau Nahles,
morgen soll das Erbschaftsteuergesetz in dritter Lesung verabschiedet werden. Nach meinem Kenntnisstand bleibt es bei 30% Steuer, sowie einem Freibetrag von 20.000,00 Euro im Erbfalle unter Geschwistern. In meinem Falle bedeutet, dies, sollte meine Schwester meinen 50% Anteil an unserer gemeinsamen Immobilie erben, ich schätze meinen Anteil auf 175.000,00 Euro, daß sie 46.500,00 Euro Erbschaftsteuer bezahlen müßte. Die Rente meiner Schwester wird in 14 Jahren also mit 65 Jahren ca. 1.000,-- betragen. Geben Sie mir nicht Recht, daß sie dann die Immobilie verkaufen müßte? Wir leben seit der Kindheit im gemeinsamen Haushalt. Sehen sie es nicht so, daß in diesem falle der sogenannte, kleine Mann bzw. kleine Frau, enteignet wird? Sie wollen dem Gesetz ja zustimmen. Nun sagen Sie mir nicht mit der CDU war nichts anderes zu machen. Warum lehnen Sie dieses Gesetz , wenn es so kommt wie ich es zuvor geschildert habe, nicht ab? Sie sind doch meiner Meinung, daß dieses Gesetz, voraus- gesetzt es geht so durch den Bundesrat, im nächsten Jahr ein Wahlkampfthema werden muß, ich jedenfalls werde das auf die Tagesordnung bringen, jedenfalls müssen die Medien das auf die Tagesordnung bringen.
mit freundlichen Grüßen
Werner Pitsch
Sehr geehrter Herr Pitsch,
ich habe Ihnen bereits meine Meinung zur geplanten Erbschaftssteuer in diesem Forum geschrieben. Dem habe ich, Nichts hinzuzufügen. Fach spezifische Fragen, können Sie an meinen Kollegen Florian Pronold stellen, was Sie ja bereits getan haben und somit wissen.
Beste Grüße
Andrea Nahles