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Frage von Reinhard L. •

Frage an Andrea Nahles von Reinhard L. bezüglich Finanzen

Erbschaftsteuerreformgesetz

1. Im Verhältnis zu ihren Eltern gehören Geschwister zur "Kernfamilie". Im Verhältnis zueinander werden sie fremden Dritten gleichgestellt. Dies ist doch wohl ein Verstoß gegen Art. 6 GG. Der Bundesrat hat dies in seiner Stellungnahme genauso gesehen, ebenso zahlreiche Experten in der Anhörung vor dem Finanzausschuss.
Wieso riskieren Sie hier ein Scheitern vor dem Verfassungsgericht, dem Sie mit einer Absenkung des Steuersatzes oder einer Anhebung des Freibetrags für Geschwister ohne allzu großen Steuerausfall hätten vorbeugen können?

2.Große Erbschaften verschont das Gesetz so weitgehend, dass das eigentlich recht bescheidene Ziel von 4 Milliarden Aufkommen pro Jahr nicht erreicht wird. Zum Ausgleich wird mit hohen Steuersätzen auf kleine Erbschaften zugegriffen, um das angestebte Aufkommen sicherzustellen. Was ist daran gerecht und sozialdemokratisch?
Darf es sein, dass zu den 8% der vom Gesetz insgesamt betroffenen Erbfälle ausgerechnet die mit einem Wert von gerademal über 20.000 € gehören und diese dann auch noch mit einem Eingangssteuersatz von 30% belegt werden, während anderererseits Millionenvermögen gänzlich außen vor bleiben. Stellt diese Ungleichbehandlung nicht einen derart groben Mangel des Gesetzes dar, dass ein Scheitern vor dem Vefassungsgericht mehr als wahrscheinlich ist? Bis zum Spitzentreffen am 6.11.2008 war doch wohl auch Ihre Partei noch der Meinung, die Freistellung auch noch der letzten Millionenvilla sei mit der Verfassung nicht vereinbar.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ley,

ich bin nicht Mitglied im Finanzausschuss. Ich bitte Sie, solche fachpolitischen Fragen auch an die Kollegen und Kolleginnen zu stellen, die sich mit diesen Themen detailliert beschäftigen. In diesem Falle wäre das z. B. mein Kollege Florian Pronold.

Beste Grüße
Andrea Nahles