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Frage von Walter F. •

Frage an Andrea Nahles von Walter F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Nahles

Habe eine Allgemeine Frage zu Hartz IV.

1.Darf sich ein Hartz IV Empfänger zusätzlich zu seiner Leistung Geld leihen ohne dass es zu einer Sanktion (Sperrung der Leistung) seitens der GfA kommt.

2. Darf sich ein Hartz IV Empfänger Lebensmitttel von der "Tafel" geben lassen ohne dass es zu Sanktionen (Sperrung) der Leistung kommt.

3.Darf sich ein Hartz IV E,pfänger ab und zu ein paar Euro geben lassen ohne dass es seitens der GfA zu einer(Sanktion) Sperrung der Leistung kommt.

4.Ist die Leistung aus Hartz IV außer der Miete zweckgebunden.

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fritsch,

Folgendes zu Ihren Fragen:

1. Kleinstbeträge (10?) können Sie sich jederzeit borgen, bei großen Beträgen (z.B. 2000?)ist davon auszugehen, dass Sie keinen Sanktionen ausgesetzt sind, sondern der geliehene Betrag mit Ihren Leistungen verrechnet wird. Nach Verbrauch des Geldes würden Ihre Leistungen in der vorhergehenden Höhe weiterlaufen.

2. Die Frage nach der "Tafel" verstehe ich nicht. Sie können, wo immer Sie wollen, Lebensmittel beziehen.

3. In einem gewissen Rahmen ist das natürlich möglich.

4. Nein, die Leistung ist nicht zweckgebunden.

Beste Grüße
Andrea Nahles