Frage an Andrea Nahles von Torsten S. bezüglich Familie
Hallo Frau Nahles,
über alle politischen Gruppierungen hinweg, wird für die Betreuung und Ausbildung unserer Kinder sehr viel Geld investiert. Inzwischen ist es möglich, Kinder schon mit einem Alter von unter 3 Jahren in einem Hort den ganzen Tag unterzubringen. Grundschulen werden als Ganztagsschulen eingerichtet und weiterführende Schulen schließen sich diesem Konzept an.
Die Rückkopplung zum Kind und seinen Entwicklungen im Kindergarten und in der Schule wird für viele Eltern schwieriger. An den meißten Elternabenden ist nur eine sehr geringe Zahl der Erziehungsberechtigten anwesend.
Warum wird die wirtschaftliche Situation der Eltern nicht soweit verbessert, dass eine Betreuung des Nachwuchses durch die Familie ermöglicht wird.
Wieviel Geld wird für die Ganztags-Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt?
Wieviel ist dies pro Kind?
Grüße T. Spitzer
Sehr geehrter Herr Spitzer,
im Mai diesen Jahres hat der Bundestag den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD eines Kinderförderungsgesetzes in 1. Lesung beraten. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr ist unsere Idee.
Mit dem Kinderförderungsgesetz wird der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag ab 2013 festgeschrieben. Damit wird unserem Ansatz, vor allem die Infrastruktur für Familien zu verbessern, Rechnung getragen. Die damalige Familienministerin Renate Schmidt hatte bereits 2005 damit begonnen, das Betreuungsangebot durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) für Kinder unter drei Jahren deutlich auszubauen. Zu Beginn des vergangenen Jahres sind wir noch einen Schritt weitergegangen. Nur ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr kann Eltern einen Betreuungsplatz garantieren und durch eine möglichst frühe Förderung der Kleinsten wird mehr Chancengleichheit für alle Kinder gewährleistet. Gegen den Widerstand der Union und von Ministerin von der Leyen, die den Rechtsanspruch als Drohgebärde ansah, haben wir ihn für die Familien in unserem Land durchgesetzt und der Rechtsanspruch ist m. E. gut für Eltern.
Mit dem Rechtsanspruch soll sichergestellt werden, dass ein Betreuungsangebot für 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung steht. So soll bis 2013 die Anzahl der Kita-Plätze auf 750.000 erhöht werden. Dadurch können sich Väter und Mütter darauf verlassen, dass sie nach dem Auslaufen der Elterngeldzahlungen einen Betreuungsplatz für ihren Nachwuchs finden und Beruf und Familie miteinander vereinbaren können. Damit wird vor allem alleinerziehenden Elternteilen geholfen, die bislang wegen der Kinderbetreuung oft keine Arbeit aufnehmen konnten. Übrigens stellt der Rechtsanspruch sicher, dass Länder und Kommunen tatsächlich in den Ausbau von Kitas und Krippen investieren, denn sonst stehen sie bei Inkrafttreten am 1. August 2013 mit leeren Händen da. Der frühe Besuch einer Kita fördert die Entwicklung aller Kinder. Sie lernen den Umgang mit Gleichaltrigen, bekommen neue Anregungen und erkunden gemeinsam eine neue Welt. Diese frühe Förderung ermöglicht allen Kindern einen besseren Start ins Leben und sorgt für mehr Chancengleichheit. Besonders hilfreich ist der Besuch einer Kita für Kinder aus benachteiligten Familien oder aus Familien mit Migrationshintergrund. So können elternhausbedingte Schwierigkeiten ausgeglichen und der Schulstart erleichtert werden.
Wir haben durchgesetzt, dass sich der Bund nicht nur an Investitionen in neue Kitas beteiligt, sondern auch dauerhaft an den Betriebskosten. Für den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote stellt der Bund bis 2013 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in den Jahren 2008 bis 2013 2,15 Milliarden für Investitionen verwendet werden. Von 2009 bis 2013 beteiligt sich der Bund mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro, aufwachsend über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerbeteiligung zugunsten der Länder, an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben. Und auch nach 2013 lässt der Bund die Kommunen nicht im Regen stehen. Jahr für Jahr werden ihnen zur Unterstützung der Finanzierung der Betriebskosten 770 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die von Ihnen angesprochene Idee ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, einzuführen, ist mit der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu machen. Das Betreuungsgeld ist u. E. kontraproduktiv, denn gerade benachteiligte Familien nehmen ihre Kinder aus der Kita und dies verschlechtert eine frühe Bildung.
Beste Grüße
Andrea Nahles