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Frage von Wasilios K. •

Frage an Andrea Nahles von Wasilios K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Nahles,

die Aussprache eines Fahrverbotes bei Menschen mit Gehbehinderung/aussergewöhnlicher Gehbehinderung stellt für diese Personengruppe eine außerordentliche Härte dar. Denn diese Personengruppe ist wegen ihrer Körperbehinderung laufend - im Gegensatz zu nicht betroffenen Menschen - auf ihr Auto angewiesen. Die Verhängung eines Fahrverbotes führt bei dieser Personengruppe zu einer außerordentlichen Härte, die dazu führen kann, dass diese Menschen ihr Leben nicht mehr geregelt organisieren können, denn im Gegensatz zu anderen Menschen können diese beispielsweise keine öffentlichen Verkehrsmittel oder über lange Strecken ihre Beine benutzen. Dies gilt vorallem für die Menschen, die das Merkzeichen "aG = aussergewöhnlich gehbehindert" tragen.

Statt eines Fahrverbotes sollten beispielsweise höhere Geldstrafen etc. verhängt werden können, damit Personen, die dieser Personengruppe nicht angehören, sich nicht gegenüber dieser Personengruppe ungleich behandelt sehen.

Strafen müssen stets in Bezug auf eine Behinderung angemessen und adaptiert sein! (Vgl. auch mit der UN-Menschenrechtskonvention für Behinderte, Artikel 15 II)

Wie stehen Sie zu einem solchen Vorschlag/Petition?

Beste Grüsse
Wasilios Katsioulis

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Katsioulis,

ich verstehe Ihre Anfrage nicht. Was für ein Fahrverbot meinen Sie?
Hinsichtlich der sog. Umweltzonen fallen Personen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkmale "aG", "H" oder "Bl" eingetragen sind, unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung. Das Fahrzeug, mit dem sie fahren oder gefahren werden, benötigt keine Plakette, dies kann durch den Schwerbehindertenausweis oder den EU-Parkausweis (nur mit Merkzeichen "aG" oder "Bl" erhältlich) nachgewiesen werden. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Menschen mit dem Merkzeichen "G" oder mit einem EU-Parkausweis für Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind.

Beste Grüße
Andrea Nahles