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Frage von Jens C. •

Frage an Andrea Nahles von Jens C. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Nahles,

bei Ihren Äußerungen bezüglich der Diäten von Abgeordneten möchte ich kurz einhaken und um Präzisierung bitten:

Sie schreiben, der hat Bundestag Ende 2007 festgelegt, dass Ihre Bezahlung sich bei den Diäten an das Gehalt eines Bürgermeisters oder dem Kapitän eines Containerschiffs oder einfachen Bundesrichtern orientieren soll.

Nun ging ja vor einiger Zeit ein Artikel durch die Presse, der als Kernaussage die Meinung des angebl. Staatsrechtlers und Parteienforschers Hans Herbert von Arnim enthält, besagte Kopplung gelte erst ab dem Jahr 2010. Er bezieht sich dabei auf §11 AbgG, Absatz 1, zweite Hälfte.

Dieser Part besagt "Die Abgeordnetenentschädigung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 7.339 Euro und vom 1. Januar 2009 7.668 Euro. Für spätere Anpassungen gilt das in § 30 geregelte Verfahren."

§30 AbgG. lautet dabei wie folgt:
"Der Bundestag beschließt über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 1. Gleichzeitig bestimmt er unter Anwendung des nach Satz 1 beschlossenen Anpassungsfaktors die fiktiven Bemessungsbeträge nach § 35a Abs. 2 und § 35b Satz 1. Der Präsident leitet den Fraktionen den entsprechenden Gesetzesvorschlag zu."

Ich bin nun kein Jurist, aber wenn ich das so lese, dann stellt die aktuelle Anpassung doch genau das in §30 beschriebene Verfahren dar. Dessen Entscheidungskompetenz wird aber eben durch §11 zeitlich auf Veränderungen der Abgeordnetenentschädigung nach dem 01.01.2009 beschränkt.

Eine vernünftige Erwiderung auf diesen Einwand oder gar eine Auseinandersetzung damit habe ich bis dato nicht zu lesen bekommen. Können Sie mir dies erklären?

M.f.G.
J.Clasen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Clasen,

ich kenne den von Ihnen erwähnten Artikel nicht.
Darüber hinaus habe ich bereits mehrfach hier geschrieben, dass sich meine Fraktion in einer Diskussion zum Thema Diäten befindet. Dieser Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen und bezieht die aktuellen Bestimmungen zur Abgeordnetenentschädigung erneut mit ein.

Beste Grüße
Andrea Nahles