Frage an Andrea Nahles von Patrick N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Nahles
meine Frage hat zum Teil mit dem Thema Gesundheit zu tun. Es geht um eine Einstellung in die Bundeswehr. Ich war vor 15 Jahren als Grundwehrdienstleistender bei der Bundeswehr. Ich habe von 2003-2006 eine Ausbildung zum Krankenpfleger gemacht und diese im Jahr 2006 beendet. Nun ich bin 34 Jahre und würde gerne als Sanitätsfeldwebel in den Sanitätsdienst. Laut Einstellungsvorraussetzung bin ich 2 Jahre zu alt.
Im Deutschen Wehrrecht § 45 gibt es Ausnahmeregelungen im Bezug der Höchstaltersgrenze.
Meine Frage wie, bzw. was müsste ich unternehmen um in die BW zu gelangen?
Anträge?
Wo, wie?
Könnten Sie mir Auskunft darüber erteilen?
Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits sehr freuen.
Vielen Dank
Niederpüm
Sehr geehrter Herr Niederprüm,
tatsächlich besteht für die Einstellung mit höherem Dienstgrad in die Laufbahn der Feldwebel des Sanitätsdienstes eine Höchstaltersgrenze von 32 Jahren (§ 17 SoldatenlaufbahnVO). Es gibt die Möglichkeit, davon Ausnahmen zu machen (§ 45 SoldatenlaufbahnVO). Zuständig ist der Bundespersonalausschuss. Den Antrag darauf kann nur das Bundesverteidigungsministerium stellen, ein Bewerber selber kann dies nicht beantragen.
Erfahrungsgemäß wird davon nur in besonderen Situationen - z. B. bei einem Mangel an Personal in dieser Verwendung - Gebrauch gemacht. Bewerber, die das Höchstalter überschritten haben, können sich daher kaum Hoffnung auf Einstellung machen. Mehr kann ich Ihnen dazu leider auch nicht mitteilen, denn so ist die Rechtslage.
Beste Grüße
Andrea Nahles