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Frage von Henning T. •

Frage an Andrea Nahles von Henning T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles!

Sie erläutern in der vielzitierten Antwort auf Frau Bendels Frage ( http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_nahles-650-5905--f78444.html#frage78444 )
wie sie sich der Fraktionsmehrheit unterworfen haben.
Als Bürger fragt man sich häufig, warum die Mehrheiten vor den Kameras so anders erscheinen, als die in den Fraktionsabstimmungen.
Sie wissen, dass es in der Geschäftsordnung der SPD-Bundestagsfraktion einen § 8 Absatz 1 gibt, der bei wichtigen Fragen auf Antrag eine namentliche Abstimmung in der Fraktion vorsieht. Das Ergebnis der Abstimmung wird in der Mitglieder-Zeitung "vorwärts" veröffentlicht.
Haben Sie die namentliche Abstimmung beantragt und wenn nicht, warum nicht?

PS: Es ist auch bezeichnend, dass die Fraktionen ihre Abstimmungen vor der Öffentlichkeit verbergen, aber von uns Bürgern genaue Aufschlüsselung über ihre Kommunikation verlangen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Thielemann,

die Abstimmungen in der Fraktion bleiben der Öffentlichkeit z. T. nicht verborgen, da sie sich u. a. in unserem Abstimmungsverhalten im Plenum des Bundestages wiederspiegeln.
Ich habe keine derartige Abstimmung in der Fraktion beantragt, weil ich dies nicht für notwendig hielt.

Gruß
Andrea Nahles