Frage an Andrea Nahles von Josef S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich frage mich ernsthaft, wie ein Abgeordneter einem Gesetz zustimmen kann, von dem er selbst in einer Erklärung sagt, dass es zumindest zum Teil gegen die Verfassung verstößt. Irgendwie hatte ich immer im Hinterkopf, dass die Abgeordneten ihrem Gewissen und dem Grundgesetz verpflichtet sind. Über Ihr Gewissen möchte ich nicht diskutieren, aber mich würde doch interessieren, ob Sie sich der Wahrung des Grundgesetzes überhaupt noch verpflichtet fühlen ?
Sollte Das nicht mehr der Fall sein sollten Sie zumindest so ehrlich sein, diese Tatsache offen zu bekunden oder so anständig, Ihr Mandat zurückzugeben.
Ein enttäuschter Bürger
Sehr geehrter Herr Stratmann,
selbstverständlich gilt für mich das Grundgesetz.
Gruß
Andrea Nahles