Frage an Andrea Nahles von Roswitha S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
Ihre Äußerungen über Ihr Verhalten zur Abstimmung über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung rufen bei mir Entsetzen hervor. Sie legen dar, dass für Sie dieses Gesetz eine Sachfrage, keine Gewissensfrage sei. Ich bin schon der Meinung, dass man nur sein Gewissen zu Rate ziehen muss, wenn man Gesetze beschließt, die solche massiven Eingriffe in die Bürgerrechte des Volkes beinhalten. Mir scheint, Sie geben Ihr Gewissen für die Fraktionsdisziplin ab.
Erklären Sie mir doch bitte, wieso diese Abstimmung bzw. dieses Gesetz für Sie keine Gewissensfrage ist.
Roswitha Schepers
Sehr geehrte Frau Schepers,
Ihre Frage impliziert, dass Fraktionsentscheidungen grundsätzlich nichts mit Gewissen zu tun haben. Sie können mir glauben, dass wir in der Fraktion intensiv und emotioanl wie auch rational über strittige Themen diskutieren. Niemand schaltet einfach sein Gewissen aus. Insofern hat es durchaus etwas mit Gewissen zu tun, wenn ich mich nach einer langen Diskussion einer Mehreitsentscheidung der Fraktion unterordne. Damit gebe ich mein Gewissen nirgendwo ab, sondern sehe mich als Teil eines Teams.
Gruß
Andrea Nahles