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Frage von Thorsten S. •

Frage an Andrea Nahles von Thorsten S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

obwohl bereits mehrere ähnliche Anfragen zu diesem Thema hier zu finden sind, haben Sie zumindest den für mich wesentlichen Punkt noch nicht direkt geklärt.

Ich zitiere aus der von Ihnen mit unterzeichneten Erklärung:

"Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."

Diese Formulierung kann ich nur so verstehen, dass Sie sich selbst nicht in der Verantwortung sehen, in Ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete nur solchen Gesetzen zuzustimmen, die mit unserer Verfassung vereinbar sind.

Es geht mir in keiner Weise um die konkrete Entscheidung zum Thema VDS an sich, sondern lediglich um die Verfahrensweise und Ihr generelles Verständis von Ihren Aufgaben und den Funktionen von Bundestag und Bundesverfassungsgericht.

Bitte nehmen Sie dazu Stellung.

Vielen Dank!

Gruß,
Thorsten Schemel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schemel,

die unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen von Bundestag und Bundesverfasungsgericht sind mir durchaus bewusst. Und auch Sie wissen, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder Gesetze gab, die nach der Verabschiedung im Deutschen Bundestag vom Bundesverfassungsgericht in Teilen kassiert worden sind. Das ist verbunden mit dem Auftrag an die Politik, das jeweilige Gesetz zu verändern bzw. eben zu verbessern. Insofern bleibt die Verantwortung immer auch beim Abgeordneten. Wenn ich Verantwortung scheuen würde, hätte ich nicht für den Bundestag kandidiert. Zu dieser Verantwortung gehört dann aber auch, Entscheidungen zu treffen, die dann eben nicht jeder richtig findet. Auch Abgeordnente sind nicht fehlerfrei.

Gruß
Andrea Nahles