Frage an Andrea Nahles von Michael N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles
1. Wie stehen Sie zum Verstoß gegen Artikel 16 der Menschenrechte durch das Steinmeierministerium, welches seit 28. August 2007 von nichtdeutschen Ehepartnern einen Sprachtest fordert, wenn letztere nach Deutschland kommen wollen? Bitte beziehen Sie hier klar Stellung, denn Menschenrechte sind Grundrechte.
2. Wie stehen Sie zum Verfahren der Bundesrepublik Deutschland (gegenwärtig also CDU/CSU/SPD-Regierung), ausländische Kinder (gegen die Kinderrechtskonvention verstoßend) nicht richtig zu betreuen, bzw. sie in Abschiebehaft zu halten oder sogar abzuschieben? Bitte antworten Sie hier nicht, die BRD habe die Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifiziert.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Ethiklehrer
Sehr geehrter Herr Nickel,
Sie wissen, dass ich bedingt durch meine Schwerpunktthemen im Ausschuss Arbeit und Soziales Mitglied bin. Ich versuche, jede Frage nach Möglichkeit zu beantworte. Aber Ihre Frage 1 verstehe ich nicht: Artikel 16 EMRK "Beschränkung der politischen Tätigkeit von Ausländern Keine der Bestimmungen der Artikel 10, 11 und 14 darf so ausgelegt werden, daß sie den Hohen Vertragschließenden Parteien verbietet, die politische Tätigkeit von Ausländern Beschränkungen zu unterwerfen."
Was Ihre zweite Frage anbetrifft, müssen Sie diese schon konkretisieren. So pauschal kann man das wohl weder behaupten noch kann ich darauf pauschal antworten.
Gruß
Andrea Nahles