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Frage von Christian M. •

Frage an Andrea Nahles von Christian M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

vielen Dank für die Antwort auf meine Frage (http://www.abgeordnetenwatch.de/andrea_nahles-650-5905--f80044.html#frage80044), ich freue mich, dass hier Sie persönlich zu eigentlich allen Fragen Stellung beziehen!

Die VDS alleine rechtfertigt natürlich nicht den Begriff "Stasi 2.0", da gebe ich Ihnen vollkommen recht.
Jedoch wurden in der letzten Zeit die Überwachungsmöglichkeiten dramatisch intensiviert. Auch die Unschuldsvermutung wurde eingeschränkt in dem jeder als potentieller Terrorist (oder zumindest schwerer Straftäter) schon einmal vorsorglich überwacht wird. Damit wurde ein entscheidender Schritt vom Rechtsstaat hin zum Überwachungsstaat getätigt. Zu diesem Themenkomplex gehören auch Entscheidungen wie:
* Telekommunikationsüberwachung
* Fluggastdatenspeicherung und automatische Weitergabe für alle Flüge
* Heimliche Online-Durchsuchung / Bundestrojaner
* Speicherung der Fingerabdrücke aller Bürger ohne Verdacht
* Biometrische Passdaten ohne Zustimmung
* Ausweise die per RFID unbemerkt ausgelesen werden können
* Erweiterte Rasterfahndung
* Großer Lauschangriff
* Nutzung der Mautdaten für fremde Zwecke
* Allgemeine Erlaubnis zur Videoüberwachung ohne Verdacht

Das alles zusammen mit dem Wissen, wie die USA ganz schnell vom Vorreiter der Menschenrechte zu einem Staat wurden, der Guantanamo "erfunden" hat (Inhaftierung ohne Urteil,...) stimmt mich doch sehr bedenklich.
Die Richtung die in Deutschland eingeschlagen wird, ist an dem Fall von Andrej H. (z.B. http://www.heise.de/newsticker/meldung/99105 ), der inzwischen von der Presse aufgegriffen wurde, deutlich ersichtlich. Hier wurden alle Briefe an vier Berliner Tageszeitungen überwacht. Und ES WURDEN DIE STASI-AKTEN HERANGEZOGEN!

Frau Nahles, ab wann ist Ihrer Meinung der Begriff "Stasi 2.0" gerechtfertigt?
Und was sagen sie zum GröFaZ-(Hitler)-Vergleich von Hr. Schäuble, auf den Sie leider in meiner letzten Frage nicht eingegangen sind. Ist nicht das ein "Schlag ins Gesicht"?

Viele Grüße,
C. Mayer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

ich halte grundsätzlich nichts von Vergleichen dieser Art. Das ist nicht mein Stil in der politischen Auseinanderesetzung. Insofern ist der Stasi-Vergleich immer unangebracht.
Noch mal: Die Sensibilität des Themas Sicherheit und bürgerliche Freiheitsrechte ist mir bewusst. Und nicht jede von Ihnen genannte Maßnahme halte ich im Einzelnen für gerechtfertigt. Meine Partei diskutiert sehr intensiv über diese Themen und wir sind der Überzeugung, dass es nicht heißen darf Sicherheit kontra Freiheitsrechte. Ich bin mir sicher, all diese Fragen werden uns in den nächsten Jahren noch begleiten und ich beziehe die kritische Begleitung der NGO´s zu diesen Fragen in meine Arbeit durchaus mit ein.

Abschließend: Der Fall Andre H. ist mir durchaus bekannt und ich bin froh, dass es so zahlreiche Solidarität mit ihm und seiner Familie gab.

Gruß
Andrea Nahles