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Frage von Lars P. •

Frage an Andrea Nahles von Lars P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

Eben habe ich im Bericht zur 124. Sitzung des Bundestages die als Anlage 4 veröffentlichte „Erklärung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ von Ihnen und weiteren SPD-Abgeordneten gelesen. Ich frage mich nun ernsthaft, wie man nach der Auflistung der dort genannten Argument gegen die Vorratsdatenspeicherung , noch guten Gewissens für dieselbige stimmen kann.

Die in der Erklärung gegebene Begründung für die Zustimmung zum umstrittenen Gesetz empfinde ich als einen schlechten Scherz. So erklären sie unter anderem: „Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.“ Daraus leiten sich für mich zwei weitere Fragen ab:

1. Drücken Sie und die anderen Erklärenden hier vor der Verantwortung, indem sie den schwarzen Peter dem Bundesverfassungsgericht zuschieben, um so Koalitions- und Fraktionsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen?
2. Wie kann ein Abgeordneter, der offenbar verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Gesetz hat, diesem zustimmen?

Mir fällt dazu nichts mehr ein. Je intensiver ich mich in letzter Zeit mit den Entscheidungen des Bundestages und den Meinungen und Äußerungen seiner Mitglieder beschäftige, desto weniger sicher bin ich mir, wen ich bei den nächsten Wahlen noch mit gutem Gewissem wählen kann.

Gut finde ich hingegen, dass Sie sich die Zeit nehmen die Fragen, die auf dieser Plattform gestellt werden, zu beantworten.

Grüße aus dem Ruhrgebiet
Lars Piechowiak

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Piechowiak,

ich habe in diesem Forum meine Positionen zur Vorratsdatenspeicherung deutlich gemacht. Ich habe eine Erklärung mit anderen Abgeordneten meiner Partei unterschrieben, die offensichtlich nicht Ihre Meinung trifft. Das ist ihr gutes Recht. Ich bin mir der Sensibilität dieses Themas sehr bewusst und bürgerliche Freiheitsrechte sind mir, wie allen anderen, die mir zu diesem Thema in diesem Forum schreiben, genauso wichtig. Mir Anderes zu unterstellen, weise ich zurück! Verantwortung habe ich überdies noch nie gescheut und wurde oft dafür gescholten, denn Verantwortung übernehmen, schließt regieren zu wollen ein! Und ich kann nur bitten, dass Sie auch weiter zur Wahl gehen, denn Verweigerung bringt niemandem etwas. Eine parlamentarische Demokratie lebt von Wahlen und davon, dass es keine Partei gibt, die einem 100% entspricht.

Darüber hinaus möchte ich auch mal Eines klarstellen: Die Vorratsdatenspeicherung mit Stasimethoden gleichzusetzen, wie es auch hier auf abgeordnetenwatch mehrfach geschehen ist, ist m. E. ein Schlag ins Gesicht der wirklichen Opfer der Staatssicherheit. Diese mussten um ihr Leben fürchten, wurden in Gefängnissen psychisch wie physisch gefoltert und leiden oft heute noch unter den Folgen. Das mit einem Gesetz, das auch auf Grundlage von EU Beschlüssen formuliert wurde, gleichzusetzen, ist unangebracht.

Beste Grüße
Andrea Nahles