Frage an Andrea Nahles von Tim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
können Sie mir mit einfachen Worten erklären, ob bzw. wie man bei der nächsten Bundestagswahl seine Stimme(n) - 1. und/oder 2.-Stimme - abgeben kann, OHNE dass diese für eine der zur Wahl stehenden Personen/Parteien gezählt wird?
Werden z.B. ungültig gemachte Wahlzettel (z.B. durch Mehrfachankreuzen) trotzdem als abgegebene Stimmen gezählt?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Karsten,
Sie können sich vorstellen, dass ich Sie lieber "beraten" würde, eine gültige Stimme für eine demokratische Partei abzugeben. Es wundert mich doch, wie die Kostbarkeit, die wir hier in Deutschland und Europa erleben - demokratische, friedliche, im Vergleich zu den meisten Ländern der Welt auch sehr wohlhabende und effiziente Strukturen zu haben - weiterleben kann, wenn es viele Leute so machen wie Sie. Aber ja, eine ungültig gemachte Stimme wird dennoch als abgegebene Stimme gezählt. Bitte überlegen Sie es sich noch einmal.
Andrea Nahles