Frage an Andrea Nahles von Michael L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
in Ihrer Antwort auf die Frage von Frau Bendel [vom 11.11.2007, Anm. d. Red.] erläutern Sie, warum Sie entgegen Ihrer Überzeugung für die Vorratsdatenspeicherung stimmten, sowie das gängige Verfahren in Ihrer Fraktion bei solchen Abstimmungen.
Wie lässt sich dieses Verfahren - speziell der Satz "Es wird dann erwartet, dass man im Plenum die Mehrheit der Fraktion vertritt, auch wenn man persönlich eine andere Auffassung vertritt." - mit Artikel 38 Abs. 1 GG vereinbaren? "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages [...] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Nicht nur "Fragen wie Krieg und Frieden" sind Gewissensfragen, sondern ebenfalls die Frage, wie weit in die Privatsphäre der Bürger eingegriffen werden darf. Sie waren also laut GG auch in dieser Frage Ihrem Gewissen unterworfen.
Eine Partei, dessen Abgeordnete nicht frei entscheiden dürfen, entspricht nicht meinen Vorstellungen von Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Laß
Sehr geehrter Herr Laß,
ja das ist eine erhebliche Spannung, die man von Einzelfall zu Einzelfall abwägen muss. Das habe ich getan. Sie sind nicht überzeugt, dass tut mir leid, aber ich kann NICHT MEHR ALS MÖGLICHST EHRLICH DARZULEGEN; WIE ICH mich entschieden habe.
Andrea Nahles