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Frage von Matthias B. •

Frage an Andrea Nahles von Matthias B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

ich habe ihre Antwort auf die Frage von Frau Bendel aufmerksam gelesen, allerdings nicht ohne Enttäuschung über die Praxis des Fraktionszwangs besonders in diesem Punkt.
Nun stellt sich mir aber doch die Frage, wenn schon im Hinblick auf das Gewissen der Abgeordneten zwischen Sach- und Gewissensfragen unterschieden wird, warum die Frage nach der Angemessenheit der VDS keine Gewissensfrage sein sollte?
Ich erkenne an, dass nicht nur die Umkehrung der Beweislast durch die Verabschiedung, sondern auch die Ablehnung der VDS Gewissensprobleme bereiten könnte, wenn man von ihrer Wirksamkeit sowie von der Bedrohung, vor der sie schützen soll, überzeugt ist. So betrachtet muss man sich doch erst recht wundern, warum die Entscheidung zur VDS ihres Erachtens keine Gewissensfrage darstellt.
Sach- oder Gewissensfrage hin oder her, ich kann mir nicht vorstellen, an ihrer Stelle die Zustimmung zur VDS mit meinem Gewissen vereinbaren zu können, was anscheinend auch einige (wenige) SPD-Fraktionskollegen zur Ablehnung der VDS bewogen hat (also nicht nur zur Ablehnung, sondern auch zum Dagegen-Stimmen).

Ich bedanke mich im voraus für die Beantwortung meiner unbedarften Frage.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Brabetz

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Antwort ausstehend von Andrea Nahles
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