Frage an Andrea Nahles von Jan-Hendrik D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich danke Ihnen für die Antwort bezüglich Ihrer Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung. Ohne dass ich an dieser Stelle die Diskussion über Risiken und Nutzen der Fraktionsdisziplin anstoßen möchte, eine kurze Interessensfrage:
1. Wie entscheidet sich in der SPD, ob bei einer Sachfrage von den Abgeordneten "Fraktionsdisziplin" gefordert wird, oder ob die Entscheidung rein nach GG "dem Gewissen unterworfen" ist?
2. Ergänzend dazu (und dies ist sicherlich für viele interessant): Können und werden Sie -- bei Ihrem jetzigen Einfluss in der SPD -- bei zukünftigen, ähnlichen und innerparteilich umstrittenen Entscheidungen (zu Bürgerrechten) dafür sorgen, dass diese nach Gewissen entschieden werden können?
(Ich frage letzteres aus dem Grund, weil ich denke, dass für die meisten Menschen in Deutschland z.B. ein Gesetz, dass bewirkt, dass lückenlos protokolliert wird, wer, wann, mit wem, und wo telefoniert, SMS ausgetauscht, E-Mails verschickt hat, oder das Internet benutzt hat, erheblich schwerwiegendere ethisch-moralische Konsequenzen hat, als etwa eine Entscheidung über einen Denkmalsbau oder selbst einen Sozialbeitrag (trotz dessen Wichtigkeit). Weitere Entscheidungen zu Bürgerrechten und Demokratie werden -- zumindest wenn man unsere Sicherheitspolitiker ernstnimmt -- ja folgen ... (Stichworte: Festplatten-/"Online"-Durchsuchung, Kontrolle von Kommunikationsinhalten, Überarbeitung Geheimdienstrecht, Klassifizierung der Bevölkerung in "Verbrechensdatenbanken" etc))
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Jan-Hendrik Dohrmann