Frage an Andrea Nahles von Jan-Hendrik D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
Anfang Juni haben Sie auf die Frage eines Bürgers folgendes öffentlich geantwortet:
"... ich halte sowohl den Umfang als auch die Dauer der vorgeschlagenen Datenspeicherung für überdimensioniert und mit dem Datenschutz und dem Schutz der Privatspähre nicht vereinbar."
Am heutigen Tag haben Sie im Bundestag derselben Vorratsdatenspeicherung _zugestimmt_.
In Art. 38 GG heisst es: "Die Abgeordneten [...] sind [...] nur ihrem Gewissen unterworfen."
Wie können Sie Ihre Zustimmung zur Datenspeicherung mit Ihrem Gewissen vereinbaren?
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Jan-Hendrik Dohrmann
Sehr geehrter Herr Dohrmann,
ich weiß das sehr genau. Inhaltlich bleibe ich bei meinen Einwänden, warum ich anders abgestimmt habe, habe ich Frau Bendel auf dieser Seite erläutert. Sehen sie es sich bitte an. Ihre Andrea Nahles