Frage an Andrea Nahles von Manfred S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich möchte folgende drei Fragen an Sie als stellvertretende Parteivorsitzende und als Sprecher der Linken in Ihrer Partei, richten:
Warum wurde beim Parteitag der SPD die neoliberale Politik der Strommultis nicht angesprochen und ein Parteitagsbeschluß gefasst?
Warum lehnen die deutschen Politiker in Berlin eine Entbündelung wie von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, entschieden ab!!!
Warum unternehmen vor allem die SPD-Politiker nichts gegen die Preisgestaltung der vier Strommultis? Die Strompreise sind seit 2000 um bis zu 50 Prozent gestiegen.
Das ist ein Thema, dass vor allem Arbeitnehmer, Arbeitslose und Rentner besonders finanziell betrifft.
Anbieterwechsel löst nicht das Problem, wenn die durchführenden Leitungen den Strommultis gehören.
Die SPD sollte sich den Meinungen des Hessischen Wirtschaftsministers annehmen, der die Zerschlagung der Strukturen der Strommultis fordert.
Nach meiner Ansicht geht die SPD ( rühmliche Ausnahme Dr. Hermann Scheer ) bei diesem Thema auf Tauchstation.
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Sollinger
Sehr geehrter Herr Sollinger,
wie Sie wissen bearbeite ich im Bundestag andere Schwerpunktthemen. Ich denke aber nicht, dass wir bei dem Thema Strompreise usw. auf Tauchstation gehen.
Beste Grüße
Andrea Nahles
Im Folgenden gebe ich Ihnen im Wortlaut eine Presseerklärung unserer Fachpolitiker zur Kenntnis:
Der Wettbewerb im Energiemarkt darf nicht an den Netzen scheitern Zur den Vorschlägen der EU-Kommission für ein drittes Energiebinnenmarktpaket erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend und der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Hempelmann:
Wesentliches Element einer erfolgreichen Liberalisierung des Energiemarkts ist die wettbewerbliche Neutralisierung des Netzbetriebs, so dass die Netze kein Hemmnis für den Wettbewerb im Energiesektor sein können. Deshalb haben wir uns als Gesetzgeber bereits seit einigen Jahren intensiv um dieses Thema gekümmert und auf der Grundlage von EU-Richtlinien die geforderten Entflechtungsvorschriften in nationales Recht umgesetzt. Dies betrifft im Einzelnen:
• Die rechtliche Entflechtung
• Die operationelle Entflechtung
• Die informatorische Entflechtung
• Die buchhalterische Entflechtung
Die Entflechtungsvorschriften werden von den Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder überwacht und durchgesetzt. Die Netzbetreiber haben einen jährlichen Gleichbehandlungsbericht vorzulegen, in dem die Sicherstellung der diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts zu dokumentieren ist. Ob die in diesem Zusammenhang bestehenden Sanktionsvorschriften ausreichend sind beziehungsweise weitergehende Instrumente geschaffen werden sollten, ist eine Frage, die wir im Dialog mit den Regulierungsbehörden klären werden. Über die Implementierung und Umsetzung der Entflechtungsvorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hinaus sind mit Blick auf den Netzbereich weitere Maßnahmen angestoßen worden. Bei Netzanschluss und -ausbau sind mit der Kraftwerksanschlussverordnung und dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz fehlende Bausteine in die Wettbewerbsarchitektur eingefügt worden. Parallel zu den bereits eingeleiteten Maßnahmen sollten weitergehende Vorschläge für den Fall geprüft werden, dass sich diese Instrumente als unzureichend erweisen.
Konkret geht es dabei um die Einrichtung eines beziehungsweise mehrerer Unabhängiger Netzbetreiber (Independent System Operator - ISO). Dass die Kommission auch in diese Richtung Vorschläge gemacht hat, begrüßen wir daher ausdrücklich. Orientierend muss auch hier das Ziel einer wettbewerblichen Neutralisierung der Netze sein. Schon aus Gründen einer schnellen Umsetzung liegt es dabei nahe, insbesondere solche Überlegungen zu forcieren, die das anvisierte Ziel auf der Grundlage einer möglichst geringen Eingriffstiefe in Eigentumsrechte sicherstellen. Die darüber hinaus gehende Option einer eigentumsrechtlichen Entflechtung kann dagegen sowohl aufgrund der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes als auch aus Gründen der volkswirtschaftlichen Rationalität lediglich als ultima ratio infrage kommen. Der durch eine eigentumsrechtliche Entflechtung ausgelöste Verkauf der Netze müsste mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass der neue Eigentümer die erworbenen Netze zum Verkehrwert in seine Bilanz aufnähme. Eine nicht vollständig auszuschließende Konsequenz wären steigende Netzentgelte und damit mittelbar auch steigende Verbraucherpreise. Würde hingegen ein Modell vorgegeben, das den Verkauf des Netzbetriebes zum Buch- beziehungsweise Zeitwert vorschriebe, würden gegebenenfalls Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegen den Staat erwachsen. So oder so - die Zeche hätten die Verbraucher oder der Staat zu zahlen.