Frage von Lutz S. • 25.10.2007
Frage an Andrea Nahles von Lutz S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
ich zitiere Ihre Antwort auf eine Anfrage bezüglich der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten
„Die Anwendung des vollen Krankenkassenbeitragssatzes auf Betriebsrenten sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Rentner gilt seit dem 1. Januar 2004“.
Meine Frage ist nun:
Die Beamten erhalten eine Pension eines Amtes einer Verwaltung einer Firma im Staats-, Landes- oder Kommunalbesitz. Ein Unterschied zu einer Firmenpension ist nicht erkennbar. Deshalb sind die Beihilfen (70%) nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes auf die Krankheitskosten dieser Personengruppe zu streichen.
Wie ist Ihre Meinung dazu?
Mit freundlichem Gruß
Lutz Schowalter
Antwort ausstehend von Andrea Nahles SPD