Frage an Andrea Nahles von hans j. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles,
die Frage von Herrn Dreis (13.09.07) wegen des vollen Krankenkassenbeitrages auf Betriebsrenten, die seit dem GMG alle Versorgungsbezüge (Ausnahme: die diesen gleichgestellten Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenversicherung) betrifft, habe ich Ihnen auch bereits mehrfach gestellt. Es ist Diebstahl, die Diebin ist bekannt, ihren Namen kennt jeder Betroffene. Mehrere Verfassungsbeschwerden dagegen, darunter auch meine, liegen bis zu St. Nimmerleinstag auf Wiedervorlage beim BVG.
Finden Sie es unter dem Rubrum: „Die SPD tritt seit jeher dafür ein, dass breite Schultern in einer sozialstaatlichen Gesellschaft mehr tragen sollen und müssen als schmale Schultern, gerade in einem solidarischen Sicherungssystem die Erhebung der Beiträge nach Leistungsfähigkeit erfolgt“ (O-Ton Ulla Schmidt) gerecht oder gelogen, wenn z.B. Bundestagsabgeordnete gerade einmal knapp 4 % des ihrer Leistungsfähigkeit entsprechenden Einkommens als Krankenkassenbeitrag zahlen und Empfänger von Versorgungsbezügen 15,5 %?
Das ist zwar legal wegen der Beitragsbemessungsgrenze und des Arbeitgeberzuschusses an Abgeordnete,
aber: Diebstahl bleibt Diebstahl.
Ich grüße Sie und bitte um eine klare und ehrliche Antwort
Hans Jacobsen