Frage an Andrea Nahles von Peter B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Nahles
von meiner kleinen Betriebsrente soll ich zusätzlich den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen . Es gibt einen Freibetrag von 122,50 € . Warum wird die Berechnung des K.-Beitrages nicht nach Abzug des Freibetrages vorgenommen .
Ich fühle mich betrogen .
mfg P.Baras
Sehr geehrter Herr Baras,
die Gründe Ihrer Nachfrage sind mir klar.
Ich muss Sie aber auch darauf hinweisen, dass der Freibetrag kein Freibetrag, wie bei einer Bank ist, sondern eben eine Grenze definiert, ab welcher volle Beiträge gezahlt werden müssen. Und da Ihre Betriebsrente offensichtlich über dieser festgelegten Grenze/Freibetrag liegt, müssen Sie auch den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen. Im Sinne des gesamten Versicherungssystems sind solche Grenzen nötig, auch wenn es immer Leute geben wird, die sich diesbezüglich ungerecht behandelt fühlen.
Andrea Nahles