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Frage von Kristina P. •

Frage an Andrea Nahles von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Nahles,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordnete und Parteifreundin der amtierenden Bundesfrauenministerin Frau Dr. Franziska Giffey, sowie der amtierenden Bundesjustizministerin, Frau Christine Lambrecht, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018/19 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die Bundesregierung Deutschland hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass beide Ministerinnen die kontinuierlich steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

Wie ist die Verletzung der nationalen Gesetzgebung, aus der sich der jeweils eigene Arbeitsauftrag der Ministerinnen ableitet, sowie die der internationalen Verträge, zu deren Einhaltung sich die BRD verpflichtet hat, zu rechtfertigen?

MfG
Kristina Wolff

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