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Frage von Ingrid B. •

Frage an Andrea Nahles von Ingrid B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Nahles,

Frage:
Wie kann es sein, das sie ein Gesetz beschließen, das derart an der Realität vorbei geht, wie das Gesetz §14 TzBfG- Zulässigkeit der Befristung, das besagt, für Arbeitnehmern, die älter als 52 Jahre sind, können Zeitverträge 5 mal verlängert werden, wenn
1. die älter als 52 Jahre sind, müssen unmittelbar vor der Befristung 4 Mon. arbeitslos gewesen sein,
2.Transferleistungen erhalten haben oder
3. an öffentl. geförderten Beschäftigungsmaßnahmen teilgenommen haben.

Mein Mann erfüllt keinen der Punkte, weil er lückenlos ohne eine dieser Leistungen in Anspruch genommen zu haben wieder mit Zeitvertrag ( das ist ja jetzt sehr modern, die Menschen immer unter Strom zu halten) aus einem Teilzeitarbeitsverhältnis heraus, wieder in Vollzeitarbeit kam. Das war im Nachhinein ein Fehler. Mein Mann wird im April 60 Jahre, erfüllt keinen dieser Punkte und wurde aus diesem Grund, weil der Arbeitgeber, eine Dienstleistungsgesellschaft, die für unsere große Tageszeitung das Personal stellt, keine Festverträge eingehen möchte, nach Ablauf dieser 2 Jahre, die laut Gesetz nur möglich sind, entlassen. In meinen Augen asozial und vom Gesetzgeber gedeckt.
Meine Meinung, sollte das Gesetz für ALLE ältere Arbeitnehmer ab 52 Jahre,
egal ob vor Eintritt ein dieser Tranferleistungen gezahlt wurde oder nicht sein.
So wird der Bürger, der immer brav arbeitet noch bestraft wenn er dem Staat nicht auf der Tasche liegt. Das kann doch nicht richtig sein.
Was haben Sie sich dabei nur gedacht?
Wir stehen jetzt wieder vor der Frage was tun mit 60 Jahren, hagelt es Absagen, trotz angeblicher Vollbeschäftigung möchte kein Arbeitgeber einen 60jährigen Handwerker einstellen. Das ist die Realität.

Mit freundlichen Grüßen
I. B.

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