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Frage von Prof. Dr. Wolfgang V. •

Frage an Andrea Nahles von Prof. Dr. Wolfgang V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete, was gedenken Sie dafür zu tun, dass in Zukunft die Veröffentlichung von sittenwidrigen oder gar kriminellen Taten von Unternehmern oder leitenden Angestellten nicht mehr nach §17 UWG strafrechtlich verfolgt werden kann? Für jeden aufrechten Bürger ist es absolut unerträglich, dass jemand, der die Rechtsordnung oder das Sittengesetz verteidigt, indem er solche Taten offen legt, zum Opfer der Strafverfolgungsbehörden werden kann, wie es derzeit im Fall von Oliver Schröm geschieht.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. V.,

für mich sind die Ermittlungen gegen den Chefredakteur von Correctiv, Oliver Schröm ein Angriff auf die Pressefreiheit. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil sein Recherchebüro gemeinsam mit anderen Medien den Cum-Ex-Milliardensteuerbetrug aufgedeckt hat. Solche Skandale öffentlich zu machen, ist aber gerade Aufgabe der Presse und darf kein Ermittlungs- oder Anklagegrund sein. Irritierenderweise gab es zunächst nur Ermittlungen gegen die Journalisten, die diese Fällen recherchiert haben, aber nicht gegen die Banken, Manager und Steuerbetrüger, die die Geschäfte zu verantworten bzw. davon profitiert haben.

Es ist zwar gut und richtig, dass wir eine Stärkung des Berufsgeheimnisschutzes im Koalitionsvertrag verankern konnten. Eine kritische Medienberichterstattung ist jedoch essentiell für eine offene und demokratische Gesellschaft. Daher werden wir im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Geschäftsgeheimnisschutz-Richtlinie genau prüfen, wie wir hier der Pressefreiheit gerecht werden, um weiterhin eine freie Presse zu ermöglichen, die genau solche Skandale aufdecken und bekannt machen soll. Zudem wird es Zeit, dass wir das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten stärken.

Beste Grüße
Andrea Nahles