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Frage von Klaus-Dieter M. •

Frage an Andrea Nahles von Klaus-Dieter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Nahles,

wie ich hier gesehen habe, antworten Sie nicht immer, dennoch möchte ich meine Fragen stellen:

Wie sehen Sie das Problem Mobbing am Arbeitsplatz?

Ich würde von Ihnen gerne zu erfahren, inwieweit Sie sich als Politkerin für die vielen Mobbingopfer einsetzen. Denn die bestehenden Gesetze scheinen für den Schutz der Betroffenen nicht auszureichen.

Mobbing ist nicht nur ein Problem von Betroffenen, sondern auch für die Volkswirtschaft. Aktuelle Studien gehen von derzeit einer über Million Mobbingopfern in Deutschland aus. Eine Folge dieses Phänomens sind geschätzte Kosten in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

Die Bundesärztekammer schätzt:
1 Million Mobbingopfer;
jährlich 120.000 neue Opfer;
jährlich ca. 6.000 Mobbing-Tote durch Selbstmord;

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird das Problem Mobbing am Arbeitsplatz nicht direkt berücksichtigt.

Ich möchte Sie daher bitten, doch anzuregen innerhalb der Antidiskriminierungsstelle (BMFSFJ) eine extra Abteilung für Mobbingfälle einzugerichten damit Betroffene die Möglichkeit gegeben wird bei der Antidiskriminierungsstelle einen direkten Ansprechpartner zu haben.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, ich freue mich auf Ihr Feedback.

Mit freundlichen Grüssen

Klaus-Dieter May

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Sehr geehrter Herr May,

ich werde mich mal schlau machen, was in Sachen Mobbing in meiner Fraktion diskutiert wurde und wird. Ist nicht mein Thema, aber es kommt immer wieder vor, dass mich Bürgerinnen und Bürger darauf ansprechen. Melde mich dann wieder.

Ihre
Andrea Nahles

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Sehr geehrter Herr May,

die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deckt bereits jetzt einen Großteil der Mobbingfälle ab. Sie kann immer dann aktiv werden, wenn eine Benachteiligung vorliegt, die sich auf eins der folgenden Kriterien zurückführen lässt: ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität.

Mobbing speziell am Arbeitsplatz ist bereits jetzt arbeitsrechtlich verboten, die als Mobbing bezeichneten Verhaltensweisen bereits jetzt strafbar.

Ich bin der Meinung, dass wie mit den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bereits ausreichende Schritte unternommen haben. Dennoch kann es sein, dass Mobbing in Zukunft ein noch wichtigeres Thema werden wird, u.a. deshalb, weil immer mehr Menschen durch das AGG für das Thema sensibilisiert werden. Dann werden auch gesetzliche Schritte und ein Ausbau der bundeseinheitlichen Beratung kommen. Bislang finde ich die Informationsinfrastruktur beim Thema Mobbing aber ausreichend.

Zwei Beispiele:

Infos und Schulungsmaterialien zum Thema ?Mobbing am Arbeitsplatz? hält die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bereit ( http://baua.de )

Direkte Hilfe gibt es z.B. beim Bürgercenter der Landesregierung NRW (Tel.: 01803 100 113)

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Nahles