Frage an Andrea Nahles von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Nahles,
Wie konnte ihre Partei in der letzten Legislaturperiode eine Online-Durchsuchung beschließen, obwohl diese klar verfassungswidrig ist?
Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert vor allem das Gesetzgebungsverfahren: „Angesichts dieser sehr schwer wiegenden Auswirkungen halte ich es für unverantwortlich, die entsprechenden Überwachungsbefugnisse in einem parlamentarischen Schnelldurchgang ohne Möglichkeit zur gründlichen Prüfung und Debatte zu beschließen.“
Sehr geehrter Herr S.,
es ist richtig, dass der Bundestag zwei Gesetzes beschlossen hat, mit denen Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung geschaffen wurden. Natürlich müssen für die Zulassung ebenso strenge Voraussetzungen gelten wie für die unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung. Wenn Straftäter die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzten, sollten auch die Polizeibehörden diese neuen technischen Wege gehen können, um Verbrechen aufzuklären. Das entbindet uns jedoch nicht davon, die Auswirkungen gründlich zu prüfen und zu diskutieren.
Beste Grüße
Andrea Nahles